Der Wahlkalender beginnt morgen zu laufen

Als Teil des vom Obersten Wahlausschuss (YSK) erstellten Kalenders beginnen morgen die am 14. Mai stattfindenden Präsidentschaftswahlen und die Parlamentswahlen der 28. Periode.

Im Rahmen des vom YSK erstellten Kalenders wurde der Beginn des Verfahrens auf den 18. März festgelegt.

Laut Kalender beginnen die Bewerbungen für die Präsidentschaftskandidatur am 19. März. Die Sammlung von 100.000 Unterschriften, die erforderlich sind, damit Kandidaten von den Wählern nominiert werden können, beginnt am 22. März. Unterschriften müssen bis 20:00 Uhr am 27. März gesammelt werden. Die Wähler unterzeichnen während dieser Zeit die Bezirkswahlräte.

Politische Parteien können sich bis zum 23. März um 17.00 Uhr um die Präsidentschaftskandidatur bewerben.

Die Frist für die Einreichung des Bündnisprotokolls, das die Unterschriften der allgemeinen Führer der politischen Parteien enthält, die beschlossen haben, an den Wahlen durch Bildung eines Bündnisses teilzunehmen, läuft am 24. März ab.

Die diskontinuierliche Kandidatenliste des Präsidenten wird am 28. März im Amtsblatt veröffentlicht und das Berufungsverfahren beginnt um 08.00 Uhr. Die Einspruchsfrist gegen die diskontinuierliche Kandidatenliste des Präsidenten läuft am 29. März um 17.00 Uhr ab und die Einsprüche werden vom YSK geprüft. Das Verfahren zur Entscheidung über die Einwände gegen die diskontinuierliche Kandidatenliste des Präsidenten durch die YSK wird am 30. März enden.

Die endgültige Liste der Präsidentschaftskandidaten wird am 31. März im Amtsblatt veröffentlicht und die Propagandaperiode für die Präsidentschaftswahlen beginnt.

Die Übermittlung der Kandidatenlisten durch die Zentralen der politischen Parteien an die YSK bezüglich der Wahlkreise, in denen sie an den Wahlen teilnehmen werden, endet am 9. April um 17.00 Uhr.

Die Bewerbungsfrist bei den Landeswahlausschüssen für unabhängige Parlamentskandidaten endet ebenfalls in einer Stunde, und die Landeswahlausschüsse werden die unabhängigen Parlamentskandidaten dem YSK mitteilen.

KLICK – Die Regeln und Grundsätze während der Zeit der Wahlpropaganda und der Verbote wurden veröffentlicht

Hier sind einige wertvolle Stationen des Wahlkalenders:

18. März:Der Prozess zur Einreichung des Bündnisprotokolls, das die Unterschriften der allgemeinen Führer der politischen Parteien enthält, die sich entschieden haben, an den Wahlen durch Bildung eines Bündnisses teilzunehmen, wird bei der YSK beginnen.

19. März:Kandidaturanträge, die von den politischen Parteien für die Präsidentschaftskandidatur an das YSK gestellt werden, und diejenigen, die von den Wählern nominiert werden möchten, starten die Kandidaturanträge an das YSK.

20. März: Diejenigen, die von den Wählern für die Präsidentschaftskandidatur nominiert werden wollen, bewerben sich um 17.00 Uhr beim YSK. Die Kandidaten, die von den Wählern für die Präsidentschaftskandidatur nominiert werden wollen, werden von der YSK vervollständigt, und die Kandidaten werden um 23:00 Uhr über die Mängel und diejenigen, deren Kandidatur abgelehnt wurde, informiert.

Die Hängelisten des Bezirksvorstehers und die Hängelisten der Häftlinge und Verurteilten wegen fahrlässiger Fehler werden von den Bezirkswahlausschüssen um 08:00 Uhr zur Aktualisierung ausgesetzt, und das Berufungsverfahren beginnt. Das ausländische Wählerverzeichnis wird um 08.00 Uhr türkischer Zeit unter der Adresse „www.ysk.gov.tr“ bekannt gegeben und das Berufungsverfahren beginnt. Die Befragung der nach dem Originalaufbau auf der Website des YSK erstellten Wählerverzeichnisse beginnt.

21. März: Unter denjenigen, die von den Wählern für die Präsidentschaftskandidatur nominiert werden möchten, endet der Kandidat, dessen Bewerbung von der YSK abgelehnt wurde, um 15.00 Uhr, um eine erneute Prüfung zu beantragen. Auch hier entscheidet das YSK um 17.00 Uhr über Anträge auf Überprüfung. Unter denen, die von den Wählern für die Präsidentschaftskandidatur nominiert werden wollen, werden diejenigen, deren Bewerbungen angenommen werden, um 20:00 Uhr von der YSK bekannt gegeben.

22. März:Für diejenigen, deren Bewerbungen für die Präsidentschaftskandidatur angenommen werden, beginnen die Wähler, Vorschläge zu machen.

23. März:Die Bewerbungsfrist für die Präsidentschaftskandidatur der politischen Parteien endet um 17.00 Uhr.

24. März:Das YSK wird mit der Prüfung der von den politischen Parteien eingereichten Bewerbungen um die Präsidentschaftskandidatur beginnen, und es wird eine schriftliche Benachrichtigung über die Behebung der festgestellten Mängel erfolgen.

Die Frist für die Einreichung des Bündnisprotokolls, das die Unterschriften der allgemeinen Führer der politischen Parteien enthält, die beschlossen haben, an den Wahlen durch Bildung eines Bündnisses teilzunehmen, an die YSK läuft ab.

27. März:Für diejenigen, die von den Wählern für die Präsidentschaftskandidatur nominiert werden wollen, endet die Frist zur Abgabe eines Angebots durch die Wähler für diejenigen, deren Bewerbungen angenommen wurden, um 20:00 Uhr.

28. März:Die diskontinuierliche Kandidatenliste des Präsidenten wird im Amtsblatt veröffentlicht und das Berufungsverfahren beginnt um 08:00 Uhr Prestige.

29. März:Die Einspruchsfrist gegen die diskontinuierliche Kandidatenliste des Präsidenten läuft um 17.00 Uhr ab und die Prüfung der Einsprüche durch das YSK beginnt.

30. März:Der Entscheidungsprozess des YSK über die Einwände gegen die diskontinuierliche Kandidatenliste des Präsidenten wird abgeschlossen.

31. März:Die endgültige Liste der Präsidentschaftskandidaten wird im Amtsblatt veröffentlicht und die Propagandaperiode für die Präsidentschaftswahlen beginnt.

1. April:Die Plätze der Präsidentschaftskandidaten auf dem kombinierten Stimmzettel werden bei der YSK ausgelost.

2. April:Die Hängelisten des Schulleiteramtes und die Hängelisten der Häftlinge und Verurteilten wegen fahrlässiger Fehler werden ausgesetzt und das Berufungsverfahren beendet.

3. April:Über Einsprüche gegen die Aufhängerlisten des Schulleiteramtes und das ausländische Wählerverzeichnis sowie die Aufhängerlisten von Häftlingen und Verurteilten wegen fahrlässiger Straftaten wird entschieden.

6. April: Um 17.00 Uhr endet die Frist für den Bündnisschluss der politischen Parteien, das Bündnis aufzugeben. Politische Parteien, die das Bündnis aufgeben, werden von der YSK bis 18.00 Uhr an andere politische Parteien innerhalb des Bündnisses benachrichtigt.

7. April:Im Falle von politischen Parteien, die das Bündnis aufgegeben haben, endet die Frist für die anderen im Bündnis verbleibenden politischen Parteien, um Änderungen am Bündnisprotokoll vorzunehmen oder ihre Beendigung des Bündnisses bekannt zu geben, um 17.00 Uhr.

8. April:Bei der YSK wird ausgelost, um die Positionen von Bündnissen und politischen Parteien auf dem gemeinsamen Stimmzettel zu ermitteln.

9. April: Die Frist für die Einreichung der Kandidatenlisten der Parlamentskandidaten für die Wahlkreise, in denen sie an den Wahlen teilnehmen werden, in einem tragbaren Speicher und in Papierform gegen Erhalt der Unterlagen durch die Zentralen der politischen Parteien an die YSK wird verfallen um 17.00 Uhr. Das YSK beginnt mit der Prüfung der von den Parteien eingereichten Kandidatenlisten.

Zur selben Stunde endet die Frist für die Bewerbung bei den Landeswahlräten für unabhängige Parlamentskandidaten, und die Landeswahlräte werden die YSK über die unabhängigen Parlamentskandidaten informieren.

10. April:Gemäß den von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten erhaltenen Informationen wird die Bearbeitung der Verstorbenen und derjenigen, denen die Staatsbürgerschaft der Republik Türkei entzogen wurde, von der Generaldirektion für Wählerverzeichnis abgeschlossen.

12. April: Nationale und internationale Wählerverzeichnisse werden gefestigt. Die Orte und Wahlurnen, an denen die inländischen Wähler ihre Stimme abgeben, werden festgelegt.

19. April : Mit der Abgabe und Verteilung der Wählerinformationsblätter wird begonnen, und die politischen Parteien werden aufgefordert, dem Vorsitzenden des Bezirkswahlrats die Listen der Mitglieder vorzulegen, die den Wahlurnenrat übernehmen werden. Das YSK wird die endgültigen Abgeordnetenlisten an die Wahlräte der Provinzen senden, die mit dem Ansehen der Wahlkreise bekannt gegeben werden, und an die zuständigen Behörden, die im Amtsblatt, im Radio und im Fernsehen veröffentlicht werden.

27. April:Der Wahlprozess im Ausland beginnt mit den Zolltoren.

4. Mai:Propagandafreiheit und einige Wahlverbote werden beginnen.

7. Mai: Radio- und Fernsehpropagandareden werden beginnen. Die Verteilung der Wählerinformationsblätter an die Wähler wird abgeschlossen.

9. Mai:Das Abstimmungsverfahren im Ausland wird beendet.

13. Mai:Der Wahlpropagandaprozess endet mit dem Prestige um 18.00 Uhr.

14. Mai: Abstimmungstag. Die Wahlverbote enden um 24.00 Uhr. Die nicht fortlaufenden Ergebnisse der Präsidentschaftswahl werden bis 23:59 Uhr bekannt gegeben.

Wird im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen nicht erreicht, sieht der Wahlkalender für den zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahl am 28. Mai wie folgt aus:

15. Mai: Nimmt einer der zur Teilnahme am zweiten Wahlgang berechtigten Kandidaten aus irgendwelchen Gründen nicht an der Wahl teil, endet die für die Vertretung von Kandidaten bestimmte Frist um 17.00 Uhr. Im Falle einer Verzögerung bei der Bekanntgabe der unterbrochenen Ergebnisse wird der Wahlkalender für den Ersatzkandidaten entsprechend befolgt. Die Propaganda wird beginnen. Die Widerspruchsfrist bei den Kreiswahlräten gegen die Beschlüsse und Protokolle der Wahlurnenräte endet um 17.00 Uhr und wird von den Kreiswahlausschüssen bis spätestens 23.59 Uhr entschieden.

16. Mai:Die Einspruchsfrist beim Landeswahlrat gegen die Beschlüsse des Kreiswahlrates und das Zusammenlegungsprotokoll endet um 17.00 Uhr und über die Einsprüche entscheiden die Landeswahlausschüsse bis spätestens 23.59 Uhr.

17. Mai: Die Berufungsfrist beim YSK gegen die Entscheidungen des Provinzialwahlrates und das Protokoll der Vereinigung der Provinzen läuft um 17.00 Uhr ab. Die Bezirkswahlausschüsse werden mit der Bearbeitung der Änderungen des Wahlurnenausschusses und anderer Beamter in SEÇSİS beginnen. Der Wahlausschuss des Auslandsbezirks wird, falls vorhanden, Änderungen am Lagerungs- und Transportausschuss, dem Wahlurnenrat und anderen Beamten vornehmen.

18. Mai:Über Einsprüche gegen die Landeswahlratsbeschlüsse und das Landesfusionsprotokoll entscheidet der YSK.

19. Mai:Die endgültigen Wahlergebnisse werden von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt, Radio und Fernsehen bekannt zu geben.

20. Mai:Der Abstimmungsprozess beginnt an den Zolltoren und im Ausland.

22. Mai:Beim YSK wird ein Los ausgelost, um die Ausstrahlung und den Zeitpunkt der Propagandareden zu bestimmen, die die Präsidentschaftskandidaten in Radio und Fernsehen halten werden.

24. Mai: Das Abstimmungsverfahren im Ausland wird beendet. Radio- und Fernsehpropagandareden werden beginnen.

27. Mai:Die Wahlpropaganda endet um 18:00 Uhr.

28. Mai: Abstimmungstag.

29. Mai : Diskontinuierliche Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen werden bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist bei den Kreiswahlausschüssen gegen die Beschlüsse und Protokolle der Wahlausschüsse endet um 17.00 Uhr und die Einsprüche werden von den Kreiswahlausschüssen bis spätestens 23.59 Uhr entschieden.

30. Mai:Das Widerspruchsverfahren bei den Landeswahlräten gegen die Beschlüsse des Kreiswahlrats und das Zusammenlegungsprotokoll endet um 17.00 Uhr und wird bis spätestens 23.59 Uhr entschieden.

31. Mai:Die Einspruchsfrist beim YSK gegen die Landeswahlratsbeschlüsse und das Landesfusionsprotokoll läuft ab.

1 Juni: Über Einsprüche gegen die Landeswahlratsbeschlüsse und das Landesfusionsprotokoll entscheidet der YSK. Die endgültigen Wahlergebnisse werden von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt, Radio und Fernsehen bekannt zu geben.

 

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