Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) mit Prestige vom 23. Mai 2002 erklärte, dass sie die Mitarbeiter der Pensionskasse und Bağ-Kur, die weniger als 3 Dienstjahre haben, nicht abdeckt, und dass die Argumente, die die Mitarbeiter in dieser Situation schikaniert werden, spiegeln nicht die Wahrheit wider und erklärten, dass die fraglichen Bürger auch in den Geltungsbereich der EJT-Verordnung fallen.
In der schriftlichen Erklärung der Institution wurde berichtet, dass es in einigen Zeitungen Neuigkeiten gab, dass die Mitarbeiter der Pensionskasse und Bağ-Kur, die weniger als 3 Dienstjahre mit dem Prestige vom 23. Mai 2002 hatten, damit begannen Arbeit vor dem 8. September 1999, sie fielen nicht in den Anwendungsbereich des EJT.
Daran erinnernd, dass mit der EJT-Verordnung, die am 3. März 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, die Altersgrenze für alle Versicherten, unabhängig von ihrer Dienstzeit, abgeschafft wurde.
„Die These, dass das Gesetz, das in der öffentlichen Meinung als EJT-Verordnung bezeichnet wird, nicht die Mitarbeiter der Pensionskasse und Bağ-Kur abdeckt, die weniger als 3 Dienstjahre mit dem Prestige vom 23.05.2002 haben, und dass die Arbeitnehmer in dieser Situation schikaniert werden, entspricht nicht der Wahrheit. In diesem Zusammenhang fallen auch die betroffenen Bürger in den Anwendungsbereich der Verordnung.“
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