Die Frist für die jährliche Einkommensteuererklärung hat begonnen

Die jährliche Einkommensteuererklärungsfrist für die im letzten Jahr erhaltenen Leistungen hat begonnen.

Gemäß der Ankündigung auf der Website der Revenue Management Presidency (GİB) werden gewerbliche Zinsen, landwirtschaftliche Vorteile, Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Preiseinkommen, Immobilienkapitaleinkommen (Mieteinnahmen), Wertpapierkapitaleinkommen und andere Zinsen und Einkommen erzielt, die durch real erzielt werden Personen im Jahr 2022 (Jährliche Einkommensteuererklärungen für Veräußerungsgewinne und Nebengewinne werden bis zum 31. März eingereicht.

Die Frist für die Erdbebenzone dauert bis August

Die Erklärungen, die von Steuerzahlern, die einen Haftungsnachweis mit dem Prestige des Erdbebendatums in den Orten haben, für die ein zwingender Grund aufgrund des Erdbebens vom 6. Februar erklärt wurde, und von Fachleuten, die in den Geltungsbereich der zwingenden Gründe fallen, abzugeben sind, und von den Steuerzahlern außerhalb der Orte, an denen eine Vereinbarung mit dem Prestige des Erdbebendatums erklärt wird, müssen bis zum 15. August 2023 eingereicht werden. Die aufgrund dieser Erklärungen zu zahlenden Steuern können bis zum 31. August 2023 bezahlt werden.

Steuerzahler, die sich im Bereich höherer Gewalt befinden, können zahlen, indem sie ihre Steuererklärungen vor diesen Daten einreichen.

Einkommensteuerpflichtige, die aufgrund ihrer gewerblichen, landwirtschaftlichen und freiberuflichen Tätigkeit nach dem realen Verfahren besteuert werden, reichen ihre jährliche Einkommensteuererklärung elektronisch ein.

Es kann über das Ready Statement System gegeben werden.

Steuerzahler, deren Einkünfte nur aus Preiseinnahmen, Mieteinnahmen, Einkünften aus beweglichem Vermögen oder einem oder mehreren anderen Zinsen und Einkünften bestehen, können ihre jährlichen Einkommensteuererklärungen ohne Gang zum Finanzamt über das vorbereitete Erklärungssystem einreichen.

Die anfallende Einkommensteuer auf die abzugebenden jährlichen Einkommensteuererklärungen für die im Jahr 2022 erzielten Einkünfte wird in zwei gleichen Raten im März und Juli 2023 abgeführt. Die erste Rate ist zusammen mit der Stempelsteuer bis zum 31. März und die zweite bis zum 31. Juli zu bezahlen.

Steuerzahler können ihre Steuern über das Interaktive Finanzamt und die tragbare Anwendung GİB, von den Kreditkarten der abgeglichenen Banken und von den Bankkarten oder Bankkonten der abgeglichenen Banken, von den Kreditkarten, Debitkarten und anderen Zahlungsmethoden der im Ausland tätige Banken, aus den Filialen der versöhnten Banken, alternative Zahlungswege (Internetbanking, Telefonbanking, Portable Banking), PTT-Arbeitsplätze, alle Finanzämter.

(AA)

T24

BankEinkommenSteuernSteuerzahlerVerdienst
Comments (0)
Add Comment