Gemäß dem nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getretenen „Allgemeinen Kommuniqué zum Inkasso“ des Ministeriums für Finanzen und Steuerverwaltung können Steuerzahler, die Schulden gegenüber Finanzämtern haben, bei Zahlungsschwierigkeiten eine Ratenzahlung beantragen ihre Schulden.
Wenn sich der Schuldner in einer sehr schwierigen Situation befindet und andere Regeln gelten, kann die Schuld in Raten durch Stundung unter den im Rahmen des einschlägigen Elements des Gesetzes Nr. 6183 über die Einziehung öffentlicher Forderungen festgelegten Bedingungen beglichen werden.
Kreditnehmer, deren Forderungen akzeptiert werden, erhalten Schreiben, aus denen hervorgeht, dass sie aus verschiedenen Gründen nicht über die Steuerschuld verfügen, die sie benötigen, sofern sie 10 Prozent ihrer Schulden in Raten zahlen.
Gültig bis 31. Juli
In Anbetracht der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Erdbeben in Kahramanmaraş am 6. Februar wird die Praxis, ein Schreiben auszustellen, in dem erklärt wird, dass keine Schulden bestehen, vorbehaltlich der Zahlung von 10 Prozent der Schulden im Rahmen des betreffenden Gesetzes gestundet , wurde bis zum 31. Juli abgeschafft.
In diesem Zusammenhang können nach dem einschlägigen Gesetz diejenigen, deren Schulden in Raten beglichen wurden, wenn sie keine anderen Schulden haben, das Schreiben „keine Schulden“ erhalten, ohne 10 Prozent ihrer Schulden in Raten zu zahlen.
(AA)
T24