Kahramanmaraş, Hatay, Gaziantep und Malatya erhielten den Status östlicher Provinzen mit der Änderung der Verordnung über die Ernennung von Mitgliedern der Klasse der Sicherheitsdienste.
Im Amtsblatt wurde die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ernennung und Versetzung von Mitgliedern der Sicherheitsdienstgruppe“ veröffentlicht.
Demzufolge; Die 4 Cluster-Implementierungen, von denen berichtet wurde, dass sie 2024 in Kraft treten, wurden beendet und die aktuellen 2 Cluster-Implementierungen in Form von 1. Region (West) und 2. Region (Ost) werden fortgeführt. Die Zwangsumsiedlungspraxis, die in den Westprovinzen nach Ablauf der Wehrpflicht eingeführt wurde, wurde abgeschafft. Es wurde beschlossen, den Geltungsbereich von Märtyrern und Angehörigen von Veteranen zu erweitern, die von der Befreiung von der Ostmission und dem Recht profitieren, dem Ort zugewiesen zu werden, an dem sie registriert sind, und es wurde beschlossen, dass Kriegsveteranen, Opfer zivilen Terrorismus, Mitglieder der Organisation, Mitglieder von Märtyrern und Angehörige von Veteranen werden von diesem Recht profitieren. Die Rechte, die zuvor dem Arbeitnehmer mit 3 Jahren Ruhestand ab der Altersgrenze gewährt wurden, wurden auf den Arbeitnehmer mit 5 Jahren Ruhestand ausgedehnt. Infolge der Änderung kann der Arbeitnehmer, der 5 Jahre nach Ablauf der Altersgrenze in den Ruhestand tritt, das Recht in Anspruch nehmen, vor Ort in den Ruhestand zu treten oder auf den von ihm gewünschten Arbeitsplatz eingestellt zu werden, wenn er dies beantragt und befolgt mit den Bedingungen.
Die Arbeiten, die nach dem Erdbeben, das am 6. Februar 11 Provinzen in Kahramanmaraş betraf, durchgeführt wurden, spiegelten sich in der Änderung der Verordnung wider. Kahramanmaraş, Hatay, Gaziantep und Malatya, die den Status der 1. Region hatten, wurden in den Status der 2. Region aufgenommen. Es wurde sichergestellt, dass die Aufgaben des Missionsmitarbeiters in diesen Provinzen zum orientalischen Dienst gezählt wurden. Die Einsatzdauer von insgesamt 123 Einheiten, darunter 15 Provinzen, 99 Distrikte und 9 Provinzorganisationen, die direkt dem Zentrum angeschlossen sind, wurde reduziert, einschließlich der Einheiten, die aufgrund des Erdbebens in den Cluster der östlichen Provinzen aufgenommen wurden.
Im Osten eingesetzte Mitarbeiter erhielten die Möglichkeit, den zweiten Osteinsatz ohne Unterbrechung vor Ort durchzuführen. Reduzierte Gesamtzeiten bei der Durchführung von 2 Ostdiensten auf demselben Gelände ohne Unterbrechung. In Einheiten in den östlichen Provinzen, ohne Arbeiter in den Reihen der Polizeichefs und Polizeichefs, insgesamt 10 Jahre in Einheiten mit 6 Dienstjahren, 8 Jahre in Einheiten mit 5 Jahren, 6 Jahre in Einheiten mit 4 Jahren, insgesamt 4 Jahre in Einheiten von 3 Jahren. Sie durften ihren 2. Ostdienst absolvieren, wenn sie insgesamt 3 Jahre ununterbrochen in den als 2 Jahre festgelegten Einheiten dienten. (DHA)
T24