Die im Rahmen des Bundesministeriums für Familie und Soziales mit der Durchführung von Fortbildungen, Kursen und Seminaren beauftragten Bildungsbeauftragten im Erdbebengebiet gelten als im Ausnahmezustand (OHAL) tätig. und profitieren im Gegenzug vom zusätzlichen Kurspreis.
Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss des Präsidenten wurden die Originale des Unterrichts und der zusätzlichen Unterrichtsstunden des Ministeriums für Familie und Soziales angepasst.
Dementsprechend waren unter denjenigen, die im Rahmen der ursprünglichen Aufgaben in den Provinzen dienten, in denen am 8. Februar 2023 der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, diejenigen, die vom Gouverneur der Provinz festgestellt wurden, dass sie die zusätzliche Lektion nicht erfüllen konnten aufgrund der am 6. Februar aufgetretenen Erdbeben ihre zusätzlichen Unterrichtspflichten als innerhalb der Dauer des Ausnahmezustands erfüllt galten und im Gegenzug vom zusätzlichen Unterrichtspreis abgezogen wurden.
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T24