Das Innenministerium teilte die Fragen und Antworten zur Hilfe für die Erdbebenopfer.

Das Innenministerium hat die häufig gestellten Fragen und Antworten zur Hilfe für die Katastrophenopfer veröffentlicht.

Aus dem Social-Media-Account des Ministeriums wurden Fragen und Antworten zur Hilfe für die Katastrophenopfer nach den Erdbeben in Kahramanmaraş geteilt.

Nach Angaben des Ministeriums lauten 7 häufig gestellte Fragen und ihre Antworten wie folgt:

1- Wird es Bargeldhilfe für Katastrophenopfer geben?

Eine Barzahlung von 10.000 Lira pro Haushalt wird an die Katastrophenopfer geleistet, deren Häuser zur Deckung ihrer dringenden Bedürfnisse zerstört/sofort abgerissen/schwer, mäßig oder leicht beschädigt werden sollen. Zahlungen, die keine zufällige Anwendung erfordern, werden in den Filialen der Ziraat Bank durchgeführt.

Unsere Bürgerinnen und Bürger, deren Zahlung bei der Bank hinterlegt ist, erhalten eine SMS und können den Zahlungsstatus auf der E-Government-Seite „Abfrage aufgrund der Basiszahlung pro Haushalt“ erfahren.

2- Wird Umzugshilfe für beschädigte Wohnungen gewährt?

15.000 Lire werden den Katastrophenopfern gegeben, deren Häuser zerstört/sofort abgerissen/schwer oder mäßig beschädigt sind. Anträge werden über die E-Government-Seite „Unterstützung von Katastrophenunterkünften“ gestellt.

3- Wird Mietunterstützung für beschädigte Häuser gewährt?

Wohnungsbeihilfe in Höhe von 5.000 Lira pro Monat wird den Eigentümern von Wohnungen gewährt, deren Wohnungen abgerissen / dringend abgerissen, schwer oder mäßig beschädigt sind, und 2.000 Lira pro Monat für die Mieter. Die Beantragung der Hilfe für 12 Monate erfolgt über die E-Government-Seite „Unterstützung von Katastrophenunterkünften“.

Hinweis: Unsere Bürger, deren Häuser beschädigt sind und die Container anfordern, können Umzugsunterstützung erhalten, jedoch keine Mietunterstützung.

4- Werden die Angehörigen derjenigen, die bei dem Erdbeben ihr Leben verloren haben, mit Bargeld unterstützt?

Eine Barhilfe in Höhe von 100.000 Lira wird den Familienangehörigen unserer Bürger, die bei dem Erdbeben ihr Leben verloren haben, gewährt. Die Anträge unserer Bürger werden von den Landeshauptleuten entgegengenommen.

5- Kann ich eine Zuzahlung erhalten, wenn sich meine Wohnadresse an einem anderen Ort befindet?

Den Überlebenden, die durch das Identitätsaustauschsystem oder die Überprüfung des Wohnsitzes im beschädigten Haus identifiziert werden, wird Unterbringungsunterstützung gewährt.

6- Wird den Opfern der Katastrophe die gesamte Notunterkünfte umgehend bereitgestellt?

Nach den vom Gouverneur der Provinz, in der sich ihre Wohnanschrift befindet, durchzuführenden Prüfungen wird eine Umzugs- bzw. Miethilfe gewährt.

7- Ist es möglich, eine Wohnzuschlagszahlung für jedes der mehr als einen Eigentumswohnungen zu leisten?

Notunterkunft wird nur für das Haus gewährt, in dem das Opfer tatsächlich wohnt und das als beschädigt befunden wird. (AA)

 

T24

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