Die Entscheidung über die Futtermittelunterstützung für Tierzüchter im Katastrophengebiet wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Der Präsidialerlass über die Bereitstellung einer Futtergrundlage für Vieh- und Kleinviehzüchter im Katastrophengebiet wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Laut Beschluss werden 500 TL für Rinder- und 50 TL für Schaffutter ausgegeben.

Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss des Präsidenten wird eine einmalige Futterzuschlagszahlung von 500 TL für Rinder und 50 TL für Schafe an Tierzüchter im Katastrophengebiet geleistet. Der Betrag des Futterzusatzes wird vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft über die Ziraat Bank an die Züchter gezahlt, die in der TÜRKVET-Datenbank im Viehinformationssystem registriert sind.

T24

Comments (0)
Add Comment