Investitionsanreiz für das Unternehmen der Cengiz Holding: 100-prozentige Steuersenkung, Zollbefreiung, Mehrwertsteuerbefreiung, Mehrwertsteuerrückerstattung werden auf vielen Grundlagen gegeben

Eti Aluminium AŞ, das 1973 in Konya Seydişehir gegründet wurde und 2005 der Cengiz Holding beigetreten ist, wird für das Investitionsprojekt eine Steuerermäßigung von 100 Prozent und einen Investitionsbeitragssatz von 85 Prozent, Zollsteuerbefreiung, Mehrwertsteuerbefreiung und Mehrwertsteuerrückerstattung erhalten Konya: Viele Verstärkungen werden gegeben.

Projektbezogene staatliche Beihilfen werden für die Investition in die Produktionsanlage für warm- und/oder kaltgewalzte Aluminiumflachprodukte mit dem direkt gekühlten Brammengießverfahren gewährt, die von Eti Aluminium AŞ in Konya hergestellt werden soll.

Der Präsidialerlass zu diesem Thema trat nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Dementsprechend wurde die Dauer der Investition in das Thema Sprache mit 5 Jahren festgelegt.

Wenn die Investition nicht innerhalb der festgelegten Frist realisiert werden kann, kann vom Ministerium für Industrie und Technologie eine zusätzliche Frist von der Hälfte dieser Frist gewährt werden.

100 Prozent Steuernachlass

Der prognostizierte feste Investitionspreis des Projekts, das am 1. Dezember letzten Jahres begann, wurde auf 3 Milliarden 10 Millionen 545 Tausend 522 Lire festgelegt. Die durch die Investition vorgesehene zusätzliche Beschäftigung lag bei 285, die vorgesehene Zahl qualifizierter Arbeitskräfte bei 45.

Am Ende des Investitionszeitraums sollen jährlich 100.000 Tonnen warm- und/oder kaltgewalzte Aluminium-Flachprodukte produziert werden.

Investitionsvorhaben, Zollbefreiung (100-prozentiger Steuerermäßigungssatz, 85-prozentiger Investitionsbeitragssatz, 100-prozentiger Investitionsbeitragssatz, der im Investitionszeitraum verwendet werden kann), Mehrwertsteuerbefreiung, Mehrwertsteuerrückerstattung, Steuerermäßigung, Versicherungsprämie Chefanteilsbasis (10 ohne Höchstbetragsbegrenzung) Jahre), Facharbeiterbasis (maximal 75 Millionen TL), Strombasis (50 Prozent der Stromverbrauchsausgaben, nicht mehr als 200 Millionen TL für bis zu 10 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme).

5 Jahre beantragt

Die Facharbeiterbasis gilt für 5 Jahre, höchstens jedoch für den 20-fachen monatlichen Bruttopreis des Mindestpreises je Fachkraft.

Der Energiezuschlag wird fortgesetzt, bis der maximale Zuschlagspreis erreicht ist, sofern der in der Entscheidung festgelegte Satz und die in der Entscheidung festgelegte Zeit nicht überschritten werden, beginnend mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem das Ministerium feststellt, dass er teilweise betriebsbereit ist, oder das Abschlussvisum für die Investition gemacht wird.

Nach Abschluss der Investition wird das Unternehmen beim Ministerium ein Abschlussvisum beantragen.

Entscheidungen werden vom Minister für Industrie und Technologie getroffen.

(AA)

 

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