Im Vergleich zu den Schäden an der Start- und Landebahn bei dem Erdbeben wurde der Flughafen Hatay trotz des Gutachtens und des negativen Gutachtens des Air Force Command gebaut.

Der Flughafen Hatay, der bei dem Erdbeben, bei dem Tausende Menschen ums Leben kamen, von entscheidender Bedeutung war, wurde aufgrund von Rissen im Boden unbenutzbar. Während die Such- und Rettungsteams auf anderen Flughäfen landen mussten, traf die Hilfe erst spät in der Region ein. Die Schließung der Atemwege verursachte auch Landverkehr in der Region. Es wurde bekannt, dass das Air Force Command auch Einwände gegen den Flughafen erhob, der auf der Verwerfungslinie 1. Grades und dem ausgetrockneten Amik-See gebaut wurde.

Laut den Nachrichten von Gökay Başcan aus BirGün hat das Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft der Zeit trotz aller Einwände und Gerichtsentscheidungen zweimal eine positive Entscheidung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) getroffen. Unter Hinweis auf technische Mängel im UVP-Bericht wiesen die Sachverständigen auf die unvollständige seismische Wirkungsstudie hin und machten auf das große Risiko aufmerksam. Zum zweiten Mal traf das Ministerium eine Eins-zu-Eins-Entscheidung. Diesmal ignorierte das Gericht die Einwände.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat eine positive UVP-Entscheidung für den Zeitraum des Flughafenprojekts erlassen, dessen Start- und Landebahn zuerst von İntaş İnşaat und das Terminalgebäude von YDA gebaut wurden. Unter Hinweis darauf, dass das Projekt an der Verwerfungsgrenze und dem ausgetrockneten Amik-See gebaut wurde, erhob die TEMA-Stiftung Einspruch gegen die Entscheidung.

Im Fall vor dem 1. Verwaltungsgericht von Adana wurde entschieden, eine Sachverständigenfeststellung vorzunehmen. In dem von den Experten nach der Entdeckung erstellten Bericht wurde auf das Erdbebenrisiko hingewiesen: „Die geologischen Besonderheiten wurden angegeben, aber die Erdbebenwirkungsstudie wurde für den Flughafen, der sich in der Erdbebengeneration 1. Grades befindet, und die Maßnahmen nicht durchgeführt diesbezüglich zu treffende Maßnahmen wurden in dem Bericht nicht angegeben.“ Experten erklärten auch, dass keine wissenschaftliche Unterstützung dafür vorgebracht wurde, dass der Flughafen dem Land und der Region Vorteile bringen würde.

Was hat das Gericht in seiner ersten Entscheidung gesagt?

Nach dem Gutachten vom 3. Juli 2003 stellte das Gericht neben der Gefahr einer Gehirnerschütterung Folgendes fest:

„Den Personen, die den UVP-Bericht erstellen, wird die ausreichende Kompetenz zur Erstellung dieses Berichts entzogen,

Aufgrund von Zugvögeln und der Tatsache, dass es sich bei dem Ort um einen alten See handelt, wird sein biologisches Umfeld beeinträchtigt,

die zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Umwelt bei Bau und Betrieb nicht ausreichend untersucht und die zu treffenden Maßnahmen nicht festgelegt sind,

Es gibt Widersprüche zur bestehenden Gesetzgebung, um eine gesunde und stabile Umwelt zu schützen und zu erhalten.“

Das Ministerium legte gegen die Gerichtsentscheidung Berufung ein

Gegen die Entscheidung legte das Ministerium für Umwelt und Forsten Berufung ein. Die 6. Kammer des Staatsrates wies den Einspruch des Ministeriums zurück und bestätigte die Aufhebungsentscheidung.

Nach der Aufhebungsentscheidung des Gerichts erstellte das Ministerium einen neuen Bericht

Das Ministerium ergriff jedoch während des Berufungsverfahrens Maßnahmen und genehmigte ein neues überarbeitetes UVP-Dokument mit geringfügigen Änderungen. Die Klage gegen den zum zweiten Mal ergangenen UVP-Bescheid wurde vor dem Verwaltungsgericht Hatay verhandelt, da in diesem Verfahren das Verwaltungsgericht in Hatay eröffnet wurde. Das Gericht, das die Schadensgutachterprüfung vorgenommen hat, wies den Nichtigkeitsantrag mit der Begründung zurück, dass gegen den Bericht des Schadensgutachters nicht fristgerecht Einspruch erhoben worden sei.

Im zweiten Anlauf legte TEMA diesmal Berufung gegen die Entscheidung ein; Die Stellungnahme des Luftwaffenkommandos wurde vorgetragen

Dieses Mal legte TEMA gegen die Entscheidung Berufung ein. Die 6. Kammer des Staatsrates befand die Einwände für gerechtfertigt, hob die Ablehnungsentscheidung der Vorinstanz auf und verwies auf die Stellungnahme des Air Force Command Flight Safety Branch Director im August 2004: „Es wurde beobachtet, dass das Gebiet ein sehr hohes Kollisionsrisiko zwischen Flugzeugen und Vögeln aufweist, dass viele Passagiere beim Absturz eines Passagierflugzeugs sterben könnten und dass das Gebiet in Bezug auf die Flugsicherheit definitiv unbequem ist.“

Das Ministerium bat um Berichtigung, der Fall vor der 14. Kammer des Staatsrates entschied diesmal zugunsten des Ministeriums.

Trotz aller Einwände beantragte das Ministerium beim Staatsrat eine Revision des Beschlusses. Der Fall, der vor der 14. Kammer des Staatsrates verhandelt wurde, ging diesmal zugunsten des Ministeriums aus. Das Ministerium, das große Anstrengungen für das Projekt unternommen hat, so; Trotz der Gutachten, Gerichtsentscheidungen und Warnungen des Luftwaffenkommandos hat das Gesamtverfahren gesiegt.

T24

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