Präsident und Generalführer der AKP Recep Tayyip ErdoğanGemäß dem mit seiner Unterschrift veröffentlichten Präsidialdekret wurde eine Ausnahme von der Spenden- und Beihilfebeschränkung von Banken gemacht.
In der heute im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde festgestellt, dass die Beihilfen, die AFAD von Banken und Instituten, die einer konsolidierten Kontrolle unterliegen, während der Notstandsperiode gewährt werden sollen, vom Geltungsbereich der Beschränkungen im 59. Punkt des Gesetzes Nr. 5411.
T24