Das Ministerium für Familie und Soziale Dienste gab bekannt, dass es keine spezielle schützende Familienpraxis für unbegleitete Kinder gibt, die von einer Gehirnerschütterung betroffen sind.
In der Stellungnahme des Ministeriums wurde gefordert, dass die Leitung ALO 144, die der Zustellung von Eins-zu-Eins-Hilfsmitteln in das Erdbebengebiet dient, in störungsfreier Form und die Call-Center-Nummern für Meldungen und Meldungen genutzt werden von unbegleiteten Kindern, die vom Erdbeben betroffen sind, außer mit den angebotenen Dienstleistungen nicht beschäftigt zu sein. Die Erklärung enthielt die folgenden Begriffe:
„Wir möchten unserer geliebten Nation für die Sensibilität danken, die sie für unsere Kinder gezeigt haben. Wir haben keinen speziellen Schutzfamilienantrag für unsere unbegleiteten Kinder, die vom Erdbeben betroffen waren. Unsere Bürger können ihre laufenden Schutzfamilienanträge über das Land stellen Landes über E-Government an die Familien- und Sozialdienste der Provinzdirektionen und die Sozialdienste des Bundeslandes, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Sie können dies von den Servicezentren aus tun.“(AA)
KLICK I Beratungshotline für unbegleitete Kinder des Ministeriums für Familie und Soziales.
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