Eine internationale Aufsichtsgesellschaft wurde vorübergehend vom Betrieb suspendiert

Es wurde beschlossen, die Mega Lashing Cargo Fastening Port Services Industry Trade Limited Company, die internationale Aufsichtsgesellschaft, die gegen die entsprechenden Entscheidungen ist, für drei Monate für den Betrieb zu verbieten.

Das vom Handelsministerium vorbereitete „Kommuniqué über die Aussetzung der Tätigkeit der Internationalen Aufsichtsgesellschaft“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Kommuniqué wurde es für angemessen befunden, dass ein Unternehmen, das gegen die Entscheidungen der Mitteilung über den Status des Internationalen Aufsichtsunternehmens verstößt, gemäß der entsprechenden Entscheidung des Beschlusses des Technical Regulations Regime, das vom erlassen wurde, von der Tätigkeit ausgeschlossen wird Entscheidung des Präsidenten.

Dementsprechend hat Mega Lashing Load Fixing Port Services San. Handeln GmbH. Ltd. Şti wurde für 3 Monate von der Tätigkeit ausgeschlossen.

Das Kommuniqué tritt nach 15 Tagen in Kraft.

(AA)

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