Leerverkaufsprozesse an der Borsa Istanbul auf unbestimmte Zeit ausgesetzt

Borsa İstanbul AŞ hat aufgrund des Erdbebens, das insgesamt 10 Provinzen mit Sitz in Kahramanmaraş betraf, zeitweise einige Maßnahmen des Börsenhandelssystems eingeführt.

Die Ankündigung der Borsa İstanbul zum Aktienmarkt-Handelssystem wurde auf der Public Disclosure Platform (KAP) veröffentlicht.

Dementsprechend wurden im Rahmen des Kapitalmarktgesetzes ab heute bestimmte Maßnahmen an den Aktienmärkten der Borsa İstanbul AŞ ergriffen, um den Betrieb der Kapitalmärkte in einem sicheren, transparenten und stabilen Umfeld zu gewährleisten und die Rechte und Vorteile zu schützen von Investoren.

Im Rahmen der Maßnahmen werden Leerverkaufsvorgänge untersagt. Anleger und Anlageinstitute werden darauf hingewiesen, dass auch die Positionen, die tagsüber ohne Betätigung der Leerverkaufstaste eingegangen und tagsüber geschlossen werden, in den Anwendungsbereich des Verbots fallen.

Für die von den Anlegern zu verkaufenden Aktien gilt die Depotregel.

Anleger, die Aktien besitzen, können die genannten Werte nur über Investmentinstitute verkaufen, bei denen die entsprechenden Werte zu finden sind.

Darüber hinaus liegt die Verantwortung für die Überwachung und Weiterverfolgung der Einhaltung des Ratsbeschlusses bei den Investmentgesellschaften.

(AA)

T24

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