Gemäß der Entscheidung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts haben mehr als eine Person, die Mitte 2011 und 2013 ihre Arbeit als stellvertretender Inspektor beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit aufgenommen hat, die schriftliche und schriftliche Qualifikation zum Arbeitsaufsichtsamt erfolgreich absolviert mündliche Prüfungen in den Jahren 2014 und 2016, die jedoch nicht angesetzt wurden.
Personen, die sich in den Jahren 2017 und 2018 bei der zuständigen Institution mit dem Antrag auf Berufung in die vakanten Arbeitsaufsichtsteams beworben hatten, wurden mit der Begründung abgelehnt, dass das „Berufungsverfahren noch andauere“. Daraufhin wurden bei den Verwaltungsgerichten Klagen im Namen der „Auszahlung der ihnen durch die verspätete Bestellung entzogenen Geldrechte mit gesetzlichen Zinsen“ eingereicht.
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Verzögerung der Berufungsverfahren gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstoße und entschied, den Klagen stattzugeben und den Vermögensschaden der Kläger zu ersetzen.
Auf Berufungsantrag hin änderte die 1. Abteilung für Verwaltungssachen des Regionalen Verwaltungsgerichts Ankara die Entscheidung des Amtsgerichts und stellte fest, dass Geldansprüche ab dem Datum der Ernennung geltend gemacht werden können und dass Ernennungsverfahren und Teamarbeit einige Zeit in Anspruch nehmen können.
Nach diesen abschließenden Entscheidungen wandten sich die Personen, die ihre finanziellen Verluste nicht tragen konnten, einzeln mit dem Argument der Rechtsverletzung an das Verfassungsgericht.
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass das in Artikel 35 der Verfassung garantierte Eigentumsrecht verletzt wurde. Es wurde beschlossen, die Verletzungsentscheidungen an die zuständigen Gerichte weiterzuleiten.
Aus der Begründung der Entscheidung
In der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wurde festgestellt, dass die Verzögerung ihrer Ernennung gegen das Gesetz verstoße und dass dies auch in die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs und die Beschwerde aufgenommen wurde, und es wurde erwähnt, dass sich dies als „ Eingriff ohne rechtliche Unterstützung“ in die Eigentumsrechte der Beschwerdeführer.
In der Entscheidung, in der betont wurde, dass die Bewerber später ernannt wurden, wurde betont, dass diese Situation die Viktimisierung milderte, aber nicht vollständig beseitigte: „Damit die Viktimisierung tatsächlich beseitigt werden kann, müssen die durch die Verletzung des Eigentums verursachten Verluste Rechte der Antragsteller sind ebenfalls auszugleichen.“ Begutachtung enthalten war.
In der Entscheidung wurde festgestellt, dass der 5. Punkt der Verfassung die Pflicht auferlege, abschreckende Maßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung von Rechten und Freiheiten zu verhindern, und dass die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts den Ausgleich der Verluste der Beschwerdeführer verhindere.
T24