Neuer Service im E-Government; Frist 28. Februar

Landwirte, die sich für das Produktionsjahr 2023 beim Farmer Registration System (ÇKS) beworben haben, können ab heute ihre Arbeitsaktualisierungsanfragen per E-Government einreichen.

Laut der schriftlichen Erklärung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft; Im Rahmen der vom Ministerium für die Digitalisierung der Landwirtschaft durchgeführten Studien wurde die Möglichkeit eingeführt, Verlängerungen der ÇKS-Registrierung per E-Government mit dem Prestige vom 1. Oktober 2022 zu beantragen.

Als Fortsetzung dieses Prozesses werden die ÇKS-Arbeitsfortschreibungsprozesse ab dem 1. Februar erstmals über E-Government durchgeführt.

Einsendeschluss ist der 28. Februar

Aktualisierungswünsche können auch persönlich bei den Landes-/Bezirksdirektionen für Land- und Forstwirtschaft gestellt werden. Anträge auf Arbeitsaktualisierungen enden am 28. Februar.

Das Verfahren zur Einreichung von Anträgen auf Verlängerung der Registrierung über E-Government, das die erste Phase der Integration des ÇKS in das E-Government-Portal darstellt, wurde mit Prestige vom 1. Oktober 2022 durchgeführt. Die zweite Phase dieses Prozesses bildet die Anwendung, die es ermöglicht, Arbeitsaktualisierungsprozesse via E-Government durchzuführen.

Durch diesen Schritt im Rahmen der Digitalisierung und des Bürokratieabbaus sollen alle Hersteller Arbeit und Zeit sparen.

T24

AktualisierungAnwendung
Comments (0)
Add Comment