Die Bargeldgrenze für Zuschüsse, Austausch oder Beihilfen von Waren oder Dienstleistungen an befreundete oder verbündete Staaten und Institutionen und Organisationen in diesen Staaten wurde vom Innenministerium auf 100 Millionen Lira festgelegt.
AKP-Generalführer und Präsident Recep Tayyip ErdoğanMit der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung mit ihrer Unterschrift wird die Entscheidung über die Bestimmung der Bargrenze und der Art der Waren oder Dienstleistungen, die ohne Vertrag im Jahr 2023 im Rahmen des Gesetzes Nr. 3212 des Innenministeriums der Gendarmerie erbracht werden können Das Generalkommando und das Küstensicherheitskommando traten in Kraft.
In diesem Zusammenhang ist die vom Gendarmerie-Generalkommando und dem Küstensicherheitskommando anzuwendende finanzielle Grenze für die Gewährung, den Austausch oder die Hilfeleistung von Waren oder Dienstleistungen an befreundete oder verbündete Staaten, öffentliche oder private Institutionen und Organisationen, die in diesen Staaten ansässig sind, ohne ein Vereinbarung, wurde auf 100 Millionen TL festgelegt.
Der Beschluss trat mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft. (AA)
T24