„Buskarte“-Entscheidung der Volksanwaltschaft: Bei Kindern mit Typ-1-Diabetes wird „besonders“ statt „behindert“ geschrieben

Die Ombudsstelle (KDK) kontaktierte die zuständige Kommune im Antrag eines Kindes mit Typ-1-Diabetes, den Begriff „behindert“ auf der Buskarte zu ändern, und vermittelte den Schriftzug „besonders“ auf den Ausweisen von Kindern mit Behinderungen.

In der Erklärung der Einrichtung wurde daran erinnert, dass sich Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung oder Erlaubnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten über die Kinderwebsite der KDK direkt an die Einrichtung wenden können. In diesem Zusammenhang wurde die Bewerbung eines Kindes mit Typ-1-Diabetes und besonderen Bedürfnissen in die Stellungnahme aufgenommen. Dementsprechend beantragte ein Kind auf der von ihm ausgestellten kostenlosen Karte für den Einsatz in Stadtbussen, die den Zusatz „Behindert“ trug und angab, dass die Farbe der Karte sich von anderen unterschied, bei der KDK die Streichung des Begriffs „Behinderung“. die Karten unter Berücksichtigung der Psychologie der Kinder.

Nach Prüfung des Antrags kontaktierte die KDK die Stadtverwaltung von Gaziantep, um der Nachfrage nachzukommen.

Als Ergebnis der von der KDK abgehaltenen Sitzungen beschloss die Gemeinde, den Begriff „Behinderte“ von der Buskarte des Antragstellers zu streichen und durch den Begriff „privat“ zu ersetzen.

T24

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