Sozialversicherungsanstalt (SSI),Er erklärte auch, dass die Renten von Rentnern, die einen Antrag für 2023 stellten, einschließlich der vor 2023 gezahlten Renten, um 30 Prozent erhöht würden.
In der Stellungnahme der SGK hieß es, es habe in einigen Medienorganen Berichte gegeben, dass die Rentner um weniger als 30 Prozent aufgestockt worden seien.
In der Erklärung wird betont, dass die Renten der Versicherten im Rahmen der im Rentensystem festgelegten Regeln berechnet werden, die während der Dienstzeiten und auf der Grundlage des Jahres der monatlichen Inanspruchnahme gelten. „Auch wenn sich die Tage und Leistungen des Versicherten nicht ändern, kann sich die monatliche Messung je nach Bedarfsjahr ändern, da die CPI, die Wachstumsrate und die monatlichen Anstiegsinformationen für jedes Jahr unterschiedlich sind.“Informationen waren enthalten.
In der Erklärung heißt es:
„Einschließlich der vor 2023 gezahlten Renten wurden auch die Renten derjenigen, die im Jahr 2023 einen Antrag gestellt haben, um 30 Prozent erhöht. Am monatlichen Berechnungssystem wurde keine Änderung vorgenommen, die Renten werden im Rahmen der geltenden Regeln berechnet gesetzlichen Regelungen.Auch wird für die Versicherten nach dem EJT keine abweichende monatliche Berechnung vorgenommen und die VPI-Renten werden unter Berücksichtigung sowohl des Sozialhilfeanteils gezahlt.
Mit der neuesten Verordnung wurde der monatliche Mindestbetrag auf Dokumentenbasis auf 5.000 TL erhöht, sodass die Nachricht, dass eine Rente unter 5.000 TL gezahlt wird, nicht der Wahrheit entspricht.(AA)
T24