Von den Informationen, die die Steuerzahler der Revenue Management Presidency melden müssen, gelten diejenigen, die das Handelsministerium elektronisch an das Finanz- und Finanzministerium übermittelt, als „als ob sie von den Steuerzahlern gemacht worden wären“.
Die Allgemeine Erklärung zum Steuermethodengesetz, die von der Abteilung für Einnahmenverwaltung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen erstellt wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit der Verordnung, die mit Prestige zum 1. Februar in Kraft tritt, wurde den Steuerzahlern eine einfache Benachrichtigung ermöglicht.
Dementsprechend werden die Informationen, zu deren Meldung Steuerzahler verpflichtet sind und die vom Handelsministerium in elektronischer Umgebung an das Ministerium für Finanzen und Finanzen übermittelt werden, als „eine Mitteilung der Steuerzahler“ betrachtet.
Die Handelsregisterämter übermitteln eine Kopie der Antragsunterlagen der Steuerpflichtigen, die Körperschaftsteuerpflichtige sind und die Eintragung nach dem jeweiligen Aspekt des türkischen Handelsgesetzbuches schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt beantragen. Die Meldepflichten dieser Steuerpflichtigen über die Arbeitsaufnahme gelten als erfüllt.
Da die Informationen in der Tabelle der Erklärung, die einer der Prozesse ist, die eine ausreichende Registrierungspflicht in der Handelsregisterverordnung haben, dem Ministerium für Finanzen und Finanzen in elektronischer Umgebung vom Handelsministerium mitgeteilt werden, werden die Benachrichtigungen zu den Prozessen übermittelt werden auch als „Mitteilungen von Steuerpflichtigen“ betrachtet. In diesem Zusammenhang müssen Steuerpflichtige die betreffenden Vorgänge nicht gesondert an das Finanzamt melden.
(AA)
T24