Der Einspruch gegen die Freilassung von zwei Angeklagten bei der Tötung eines Hundes mit einer Schaufel im Tierheim der Stadtverwaltung von Konya wurde erneut zurückgewiesen

Gesundheitstechniker, der den Hund im Tierrehabilitationszentrum der Stadtverwaltung von Konya mit einer Schaufel tötete Murat Bein(27) Schleppt das Tier mit Sefa Cakmak Der Einspruch der Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsdirektion Meram gegen die Räumung von (28) wurde zurückgewiesen. Auch der Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft von Konya gegen die Räumungen vom 2. Januar wurde nicht akzeptiert.

Szenen aus den Momenten, als der Gesundheitstechniker Murat Bacak den Hund mit einer Schaufel schlug und Sefa Çakmak das Tier im Tierrehabilitationszentrum der Stadtverwaltung von Konya wegschleppte, wurden am 24. November in den sozialen Medien geteilt. Die Bilder des Vorfalls, der sich am 16. November ereignet haben soll, sorgten für Reaktionen. Murat Bacak und Sefa Çakmak, die im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft von Konya eingeleiteten Ermittlungen in Gewahrsam genommen wurden, wurden von der Richterschaft festgenommen, wo sie des Verbrechens der „vorsätzlichen Tötung eines Haustiers oder Haustieres“ angeklagt wurden das Gerichtsgebäude, in das sie verlegt wurden. Murat Bacak und Sefa Çakmak, die mit der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft von Konya zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Jahren aufgefordert wurden, wurden bei der Anhörung am 2. Januar vor dem 14. Strafgericht erster Instanz freigelassen.

Die Generalstaatsanwaltschaft von Konya erhob nach den Räumungen Einspruch gegen die Entscheidung. Der 3. Oberste Strafgerichtshof als oberstes diensthabendes Gericht wies den Einspruch der Staatsanwaltschaft zurück. In diesem Verfahren erhob die Direktion für Land- und Forstwirtschaft des Bezirks Meram Einspruch gegen die Entscheidung, die beiden Angeklagten freizulassen. Das diesmal diensthabende 4. Oberkriminalgericht wies die Berufung zurück. (DHA)

T24

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