Veröffentlicht im Amtsblatt: Überstundenentgeltentscheidung für SGK-Mitarbeiter

Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialerlass wurde beschlossen, Überstundenlöhne an das Präsidium der Sozialversicherungsanstalt (SGK), die Generaldirektion für Rentendienste und Versicherungsprämien und an die Arbeitnehmer der den Beamten unterstellten Provinzorganisation zu zahlen Gesetz Nr. 657.

Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan wurde beschlossen, Überstundenlöhne an die Präsidialdirektion für Rentendienste und Versicherungsprämien der Sozialversicherungsanstalt (SGK) und an die Arbeitnehmer der Provinzorganisation zu zahlen unterliegt dem Beamtengesetz Nr. 657.

Mitarbeiter, die außerhalb der Arbeitszeit tatsächlich Überstunden leisten, sollen dem Beschluss zufolge 27 Türkische Lira pro Stunde vergütet bekommen.

T24

Entscheidung
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