Im Rahmen der e-Bandrol-Anwendung von TRT Institution; Neben Handys, Fahrzeugen und Fernsehern, die zu gewerblichen Zwecken importiert und im Inland hergestellt wurden, kamen Computer, Tablets und intelligente Armbanduhren hinzu.
Diejenigen, die unter diesen Geräten keine Seriennummer, IMEI-Nummer und Fahrgestellnummer haben, können die e-Bandrol-Anwendung nicht nutzen.
Die Verordnung zur Änderung der e-Bandrol-Anwendungsverordnung der Turkish Radio-Television Corporation wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.
Gemäß der in der Verordnung enthaltenen Verordnung wird die Regel einer jährlichen Produktionskapazität von 500.000 Einheiten für Fernsehgeräte und 100.000 Einheiten für Computer, Tablets und intelligente Armbanduhren auf der Grundlage des von der vorzulegenden Kapazitätsberichts angestrebt Steuerzahler, die im Inland produzieren, um von der e-Bandrol-Anwendung zu profitieren.
Im früheren Antrag waren diese Zahlen auf die Bedingungen beschränkt, dass die Steuerzahler, die ihre Tätigkeit fortsetzten, im Vorjahr 20 000 Fernsehbanderolen gekauft hatten und die Steuerzahler, die ihre Tätigkeit zum ersten Mal aufgenommen hatten, über eine jährliche Produktionskapazität von 20 000 verfügten Fernseher, gemäß dem Kapazitätsbericht, den sie vorlegen würden.
TRT ist berechtigt, es bis zu 4-mal zu erhöhen oder auf null zu reduzieren.
TRT ist berechtigt, die neu ermittelten Produktionskapazitäten für jeden Gerätetyp bis auf das Vierfache zu erhöhen oder auf null zu reduzieren.
Werden bei den Kontrollen Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die IMEI-Nummer, die Fahrgestellnummer oder die Seriennummer der banderolpflichtigen Geräte festgestellt, kann der Steuerzahler ab dem Tag der Feststellung nicht mehr von der e-Bandrol-Anwendung profitieren. In diesem Fall erhält der Steuerzahler eine physische Banderole.
Falls innerhalb eines Jahres 3 Verkäufe von Geräten ohne Banderole festgestellt werden, wird die e-Bandrol-Anwendung des Steuerzahlers beendet und der Steuerzahler erhält eine physische Banderole.
Wenn innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der letzten Feststellung über den Steuerpflichtigen keine negative Feststellung der Banderole erfolgt, kann die e-Bandrol-Anwendung erneut in Anspruch genommen werden.
T24