Das Kommuniqué über die Änderung der Allgemeinen Mehrwertsteuermitteilung, das von der Abteilung für Einnahmenverwaltung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen herausgegeben wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Hier ein paar Worte zur Änderung:
„ARTIKEL 1- Der folgende Absatz wurde hinzugefügt, um nach dem ersten Absatz des Abschnitts der Allgemeinen Mehrwertsteuer-Anwendungsmitteilung (II/E-9.), veröffentlicht im Amtsblatt vom 26.4.2014 und mit der Nummer 28983, zu kommen, und ebenso wie in der Bekanntmachung (II/E-9.1) Der Ausdruck „31.12.2022“ im zweiten Absatz von Abschnitt .2.) wurde in „31.12.2024“ geändert.
* Auf der anderen Seite wurde mit dem Präsidialbeschluss vom 20.12.2022 und der Nummer 6583, veröffentlicht im Amtsblatt vom 21.12.2022 und der Nummer 32050, beschlossen, die Ausgabe bis zum 31.12.2024 umzusetzen.
* ANGELEGENHEITEN 2- Der Satz „57.300 TL für das Jahr 2023“ wurde nach dem Satz „25.700 TL für das Jahr 2022“ im neunten Absatz der Eins-zu-Eins-Mitteilung (III/B-3.) hinzugefügt.
* ELEMENT 3- Diese Bekanntmachung tritt am 1.1.2023 in Kraft.
* ELEMENT 4- Die Beschlüsse dieser Erklärung werden vom Minister für Schatzamt und Finanzen ausgeführt.“
T24