Die Strafen für diejenigen, die die Umwelt im Jahr 2023 verschmutzen, sind sicher.

Die Verwaltungsstrafen für diejenigen, die die Umwelt im Jahr 2023 verschmutzen, wurden vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel festgelegt. Die 2023 zu verhängenden Bußgelder für diejenigen, die sich im Umweltgesetz ungewöhnlich verhalten, wurden um 122,93 Prozent erhöht. Kraftfahrzeugbesitzer, die ab dem 1. Januar keine Abgasmessung haben, müssen eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 6.275 Lira zahlen.

Die Mitteilung des Ministeriums über die gemäß dem Umweltgesetz Nr. 2872 zu verhängenden Verwaltungsstrafen wurde im heutigen Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend wurden die Bußgelder, die gegen Personen und Organisationen zu verhängen sind, die im Jahr 2023 gegen das einschlägige Gesetz verstoßen, um 122,93 Prozent erhöht, was der Aufwertungsrate entspricht. Kraftfahrzeugbesitzer, die ab dem 1. Januar keine Abgasemissionsmessung haben, zahlen eine Strafe in Höhe von 6.275 Lira und 12.557 Lire, wenn dasselbe Fahrzeug Emissionen verursacht, die den von den Vorschriften festgelegten Normen zuwiderlaufen.

Darüber hinaus wird der Besitzer eines Kraftfahrzeugs, der es ohne Katalysator/Katalysator/Dieselpartikelfilter verwendet, der das Abgasreinigungssystem bei der Fahrzeugherstellung darstellt, mit einer Geldstrafe von 6.000 275 Lire belegt.

Diejenigen, die über ein Abgasemissionsgenehmigungsdokument verfügen, aber die Messung fortsetzen, nachdem festgestellt wurde, dass sie die in der einschlägigen Verordnung geregelten Bedingungen nach der Genehmigung verloren haben, oder die Messungen gegen die Technik und die festgelegten Regeln durchführen, werden mit a bestraft Strafe von 25 Tausend 115 Lire.

Wer Anlagen, deren Errichtung und Betrieb wegen ihrer wertvollen Auswirkungen auf die Luftreinhaltung der Genehmigung durch Verordnung unterliegen, ohne Genehmigung der zuständigen Behörden errichtet und betreibt, trotz Widerruf der Genehmigung weiter errichten und betreiben lässt ohne Genehmigung Änderungen an diesen Einrichtungen vornehmen oder die erforderlichen Änderungen nicht innerhalb der von den zuständigen Behörden gewährten Frist vornehmen. 293 Er zahlt eine Geldstrafe von 1.188 Lira. Wenn die Emissionsmaßnahmen in diesen Anlagen die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte überschreiten, beträgt die zu zahlende Verwaltungsstrafe 586.000 415 Lira.

182.000 178 Lire für Terminals oder Tankinseln, die nicht den vom Ministerium festgelegten Grundsätzen und Kriterien zur Kontrolle flüchtiger organischer Verbindungen entsprechen, die von Tankstellen freigesetzt werden. Eine Verwaltungsstrafe von 91.000 89 Lire für Tankschiffe und 9.000 108 Lira für Tanker werden verhängt.

Eigenschaften fester Brennstoffe

Eine Verwaltungsstrafe von 50.241 Lire wird gegen diejenigen verhängt, die Brennstoffe importieren oder verkaufen, die nicht die Eigenschaften fester Brennstoffe erfüllen, und gegen diejenigen, die die Vorschriften über die Lagerung, den Transport, das Laden, Entladen oder Absacken von festen Brennstoffen nicht einhalten. und 75.000 363 Lire im Falle des Versäumnisses, Dokumente oder Genehmigungen zu erhalten.

UVP-Verfahren

Diejenigen, die gegen die Verpflichtung handeln, die sie während des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) abgegeben haben, zahlen ebenfalls 122.000 127 Lire für jeden Verstoß.

Abfallannahme-, Vorbehandlungs-, Behandlungs- oder Entsorgungseinrichtungen

Eine Verwaltungsstrafe von 733.000 Lire 36 wird gegen diejenigen verhängt, die keine Abfallannahme-, Vorbehandlungs-, Behandlungs- oder Entsorgungsanlagen einrichten, und diejenigen, die dies tun, aber nicht betreiben.

Wohnungen, die Lärm und Vibrationen verursachen

Die Geldstrafe beträgt 4.836 Lire für Wohnungen, die Lärm und Vibrationen in ungewöhnlicher Form nach den Standards verursachen, 14.613 Lire für Transportfahrzeuge, 48.000 828 Lire für Arbeitsplätze und Werkstätten und 146.000 576 Lire für Fabriken, Baustellen und Unterhaltungslärm.

Marinefahrzeuge

Mit der Neuregelung werden auch die Strafen für alle seeverschmutzenden Seefahrzeuge pro Bruttotonne erhöht.

Zerstörung der Biodiversität

Diejenigen, die die biologische Vielfalt zerstören und sich unkonventionell mit den für die angekündigten besonderen Umweltschutzzonen festgelegten Erhaltungs- und Nutzungsgrundlagen verhalten, und diejenigen, die gegen die durch die Verordnung für Feuchtgebiete festgelegten Erhaltungs- und Nutzungsstile und -grundlagen handeln, werden mit einer Strafe von 244.415 Lire bestraft .

Die Strafen für diejenigen, die illegale Stoppeln in der Nähe des Waldes verbrennen, werden um das Fünffache erhöht.

Diejenigen, die entgegen dem Gesetz Stoppeln verbrennen, zahlen 244,9 Lire für jede Dekare. Wenn das Verbrennen von Stoppeln an Orten neben Wäldern und Feuchtgebieten sowie in Wohngebieten begangen wird, wird die Strafe um das Fünffache erhöht.

Trink- und Brauchwasserschutzgebiete

Eine Verwaltungsstrafe von 586.415 Lire wird gegen diejenigen verhängt, die Abfälle entgegen den ursprünglichen Erhaltungsgrundsätzen in die Trink- und Nutzwasserschutzgebiete, die Quelle selbst, das Oberflächen- und Grundwasser, das diese Quelle speist, Bewässerungs- und Entwässerungskanäle entsorgen das Gesetz. Wenn diese Tat in Bezug auf Wohnungen begangen wird, beträgt die Strafe für jede Wohnung und jeden unabhängigen Teil 14.613 Lira.

Recyceln

Diejenigen, die Abfälle gegen die Regeln und Vorschriften, Verbote oder Beschränkungen in den einschlägigen Gesetzen sammeln, transportieren, lagern, recyceln, recyceln, wiederverwenden oder entsorgen, werden mit einer Geldstrafe von 273.000 267 Lira bis 1 Million 93.000 70 Lira belegt, und diejenigen, die importieren wird mit einer Geldstrafe von 910.891 Lire belegt.

Diejenigen, die die Umwelt an öffentlichen Orten verschmutzen

Andererseits wurde die Strafe für diejenigen, die die Umwelt an öffentlichen Orten in irgendeiner Form verschmutzen, auf 3.000 36 Lire festgesetzt.

Strafen für Verkaufsstellen, die nachweislich unkonventionelle Plastiktüten zu den Verfahren und Grundsätzen gegeben haben

Unter Verstoß gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften werden Verkaufsstellen, die Plastiktüten kostenlos oder unkonventionell im vom Ministerium festgelegten Stil und Fundament abgeben, mit einer Strafe von 50,23 Lire für jeden Quadratmeter Verkaufsfläche im Innenbereich, mit Ausnahme des Lagerbereichs, belegt. und diejenigen, die elektronisch verkaufen, werden mit einer Geldstrafe von 9.108 bis 91.89 Lire belegt.

Darüber hinaus wird eine Strafe von 45.544 Lira gegen diejenigen verhängt, die Plastiktüten herstellen oder liefern, die den vom Ministerium festgelegten Methoden und Grundsätzen zuwiderlaufen, und wenn der Hersteller außerhalb der Türkei ansässig ist, dem vom Hersteller autorisierten Vertreter und /oder der Importeur, und eine Strafe von 4.554 Lira wird denjenigen auferlegt, die die Originale des Recycling-Beteiligungsanteils nicht einhalten.

Gegen die Verbote oder Beschränkungen der Überwachung von Treibhausgasemissionen wurde die Strafe für diejenigen, die ihren Überwachungsplan für Treibhausgasemissionen nicht einreichen oder ihn nicht innerhalb der Frist aktualisieren, auf 72.871 Lira erhöht, und für diejenigen, die kein verifiziertes Gewächshaus einreichen Gasemissionsbericht innerhalb der vorgeschriebenen Frist auf 109.000 307 Lire. (AA)

T24

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