Nach den Nachrichten von AFP; Der stellvertretende Vorsitzende des DAV sagte, die fragliche Entscheidung zeige einmal mehr, dass „es derzeit keine unabhängige Justiz in der Türkei gibt“.
Mit der Aussage, dass es kein Problem sei, vorherzusagen, dass die Beschwerden über die Justiz vor den Wahlen im nächsten Jahr in der Türkei zunehmen werden, äußerte von Raumer auch seine Erwartungen hinsichtlich des Berufungsverfahrens im Fall İmamoğlu.
Der stellvertretende Vorsitzende des DAV forderte die türkische Justiz auf, „insbesondere ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention“ zu erfüllen, und sagte, dass „selbst die grundlegenden Standards für faire und freie Wahlen nicht erfüllt werden können“ mit politischen Entscheidungen über mögliche Wahlgegner.
Von Raumer fügte hinzu, dass eine Abberufung von İmamoğlu aus dem Amt „nicht mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar“ sei.
T24