Das Handelsministerium hat die dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erteilte Regulierungsbefugnis für den Export einiger landwirtschaftlicher und tierischer Erzeugnisse bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Das vom Handelsministerium ausgearbeitete „Kommuniqué zur Änderung der Erklärung über die Ausfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Produkte“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Mit dem Kommuniqué wurde die dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft am 27. Januar 2022 erteilte und am 31. Dezember auslaufende Ermächtigung, „bei Bedarf regelmäßige Anpassungen bei der Ausfuhr bestimmter Werke vorzunehmen“, bis zum 30. Juni 2023 verlängert .
Die betreffenden landwirtschaftlichen Betriebe; Kartoffeln (frisch oder gekühlt), Tomaten (frisch oder gekühlt), Zwiebeln, getrockneter Knoblauch, Gurken und Gurken (frisch oder gekühlt), Bohnen, Auberginen, grüne Paprika, Oliven, Bohnen, rote Linsen, Orangen, Mandarinen, Zitronen, Wassermelonen, Äpfel, Olivenöl und seine Fraktionen, Geflügelfleisch und essbare Innereien, Hühnereier und Butter. (AA)
T24