Es wurde bekannt gegeben, dass die Meldefrist für alle Arzneimittel, die zuvor von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) bis zum 31. Dezember verlängert wurde, bis zum 30. Juni 2023 verlängert wurde.
In der auf dem Twitter-Account der SGK abgegebenen Erklärung wurde Folgendes festgehalten:
„Die Meldefrist aller Arzneimittel, die bisher von unserer Einrichtung bis zum 31.12.2022 verlängert wurden, wurde bis zum 30.06.2023 verlängert. Sie können die Arzneimittel in Vertragsapotheken gegen ärztliches Rezept gemäß den Beschlüssen der SUT beziehen. „
T24