Die AKP legt der Großen Nationalversammlung der Türkei den Verfassungsänderungsvorschlag vor, der eine verfassungsmäßige Garantie für das Kopftuch einführt und die Familie neu definiert.
Stellvertretender Vorsitzender des AKP-Clusters Özlem Varlikli,Er sagte, dass der Vorschlag mit der Verstärkung von MHP und BBP dem Parlament mit der Unterschrift von 366 Abgeordneten vorgelegt werde.
Was wird im Angebot enthalten sein?
Der Vorschlag sieht Änderungen in Artikel 24 der Verfassung vor, der die Religions- und Gewissensfreiheit regelt, sowie in Artikel 41 des „Schutzes der Familie“. Nach den Informationen, die AKP-Quellen der BBC gegeben haben, werden zu Punkt 24 zwei Absätze hinzugefügt.
Demzufolge, „Die Inanspruchnahme von Grundrechten und -freiheiten und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des öffentlichen oder privaten Sektors dürfen nicht an die Regel gebunden werden, dass der Kopf einer Frau weder bedeckt noch unbedeckt ist.“Bestimmung ist enthalten.
Im zweiten Absatz soll verhindert werden, dass Frauen wegen der Kleidung, die sie aufgrund ihrer „religiösen Überzeugung“ bevorzugen, oder weil sie ihren Kopf bedecken, diskriminiert werden:
„Keiner Frau darf aufgrund ihres religiösen Glaubens und der Kleidung Bildung, Arbeit, Wahlen, politische Aktivitäten, öffentliche Dienste, die Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten oder die Inanspruchnahme von Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen oder privaten Sektors vorenthalten werden sie bevorzugt, kann keiner Diskriminierung beschuldigt oder zur Gewohnheit gemacht werden.“
Die Uniform wird Ihrem Hijab nicht rau sein
Im selben Absatz steht das Tragen einer speziellen Uniform als Uniform nicht im Gegensatz zum Tragen eines Kopftuchs:
„Wenn es um Kleidung geht, die eine Voraussetzung für eine empfangene oder geleistete Dienstleistung ist; Der Staat kann die erforderlichen Maßnahmen nur unter der Bedingung ergreifen, dass er die Frau in keiner Weise daran hindert, ihren Kopf zu bedecken und die Kleidung zu tragen, die sie aufgrund ihrer religiösen Überzeugung bevorzugt.“
Im ersten Absatz des 41. Artikels der Verfassung, der den „Schutz der Familie und des Kindes“ regelt, wird Familie definiert. Mit dem Vorschlag ist vorgesehen, dem fraglichen Element die Entscheidung hinzuzufügen, dass der Familienverband durch „Ehe einer Frau und eines Mannes“ begründet wird.
Details kommen…
T24