Der Beschluss des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) über die Ernennung der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dem Erlass der Ersten Kammer der HSK wurden die Dienstorte von 282 Richtern und Staatsanwälten geändert, was den Wechsel der Dienstorte von 255 Richtern und Staatsanwälten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und von 27 Richtern und Staatsanwälten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit beinhaltete.
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