Vorsitzender der Türkischen Ärztekammer (TTB). Sebnem Korur Fincanci Die Anklageschrift gegen ihn, die in Ankara vorbereitet und mit einem Unzuständigkeitsbescheid nach Istanbul übersandt wurde, wurde vom 24. Hohen Strafgerichtshof Istanbul angenommen. Fincancı wird am 23. Dezember vor Gericht erscheinen. TTB-Führer BechermacherEr soll bis zu 7,5 Jahre inhaftiert werden.
Die Anklage gegen Şebnem Korur Fincancı, den Vorsitzenden der türkischen Ärztekammer (TTB), die von der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara vorbereitet und mit einer Entscheidung über die Unzuständigkeit nach Istanbul geschickt wurde, wurde angenommen.
In der Anklageschrift, in der es heißt, dass Fincancı „sein Amt und seine berufliche Position für Propagandaaktivitäten genutzt hat, indem er Live-Kommunikation auf einem inoffiziellen Nachrichtensender auf nationaler Ebene und in seiner offiziellen Eigenschaft gemacht hat“, wird beantragt, dass er zu 7,5 Jahren verurteilt wird wegen „Propaganda für eine terroristische Organisation durch die Presse“ inhaftiert wurde.
Die Anklageschrift, die vom 4. Obersten Strafgerichtshof von Ankara akzeptiert und aufgrund der Wohnadresse von Fincancı in Istanbul mit einer Entscheidung über die Unzuständigkeit übermittelt wurde, wurde vom 24. Obersten Strafgerichtshof von Istanbul geprüft.
Das Gericht akzeptierte die Anklage und entschied, Fincancıs Haft fortzusetzen. Der Prozess gegen den TTB-Führer Fincancı beginnt am Freitag, den 23. Dezember. (DHA)
Was ist passiert?
TTB-Leiter Prof. DR. Şebnem Korur Fincancı wurde am 26. Oktober in Istanbul festgenommen und nach Ankara gebracht, weil sie behauptet hatte, bei Operationen über die Grenze könnte chemisches Gas verwendet worden sein. Gegen Fincancı, der am 27. Oktober vom diensthabenden Kriminalrichter des Friedens festgenommen worden war, wurde von der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara Anklage erhoben. In der Anklageschrift hat Prof. DR. Şebnem Korur Fincancı wurde mit der These „Propaganda für eine Terrororganisation durch die Presse“ zu bis zu 7,5 Jahren Haft verurteilt. Die Anklageschrift, die dem 4. Hohen Strafgerichtshof von Ankara zufiel, wurde mit der Entscheidung des Komitees „mangelnde Zuständigkeit“ nach Istanbul geschickt.
Die von der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara erstellte Anklageschrift enthielt folgende Einschätzung:
„Das Publikum, das das Teilen auf nationaler und internationaler Ebene erreicht hat, wann, wo, in welcher Form, von wem es gedreht wurde, wie es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, mit den rechtlichen Tätigkeiten im Rahmen der Rechtsverteidigung von die türkischen Streitkräfte durch ein Bild des Wortes, dessen Quelle unbekannt ist und das nicht im Live-Kontakt gezeigt wird.Durch die Assoziation mit den illegalen Aktivitäten der bewaffneten Terrororganisation PKK wurden die illegalen Aktivitäten der bewaffneten Terrororganisation PKK propagiert.
T24