Ablehnung des Krankenhauses in Ataşehir, wo Bilder der Folter für den älteren Patienten aufgenommen wurden, wegen der Unannehmlichkeiten des Zugangs

Die Verwaltung des Privatkrankenhauses in Ataşehir, Istanbul, wo die kranke Frau schlecht behandelt wurde, indem ihr Geld ins Gesicht geworfen wurde, beantragte Zugang zum Richter, um die negativen Kommentare gegen das Krankenhaus in den sozialen Medien zu entfernen. Der anatolische Strafgerichtshof des Friedens lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass die abgegebenen Kommentare in den Bereich der „Meinungsfreiheit“ fielen. Es wurde beschlossen, die Inhaftierung von 4 Personen fortzusetzen.

Bilder von den Momenten in einem Privatkrankenhaus in Ataşehir İçerenköy, wo Gesundheitspersonal die kranke Frau beleidigte, indem sie ihr Geld ins Gesicht warf, löste in den sozialen Medien große Reaktionen aus. Anschließend wurden die Aktivitäten des Krankenhauses eingestellt und 9 Personen, die an dem Vorfall beteiligt waren, festgenommen. Vier der Verdächtigen, die nach ihren Prozessen auf der Polizeiwache in den Anatolischen Justizpalast überstellt wurden, wurden festgenommen. Während 3 der anderen 5 Verdächtigen mit der Kontrollregel freigelassen wurden, wurden 2 Verdächtige von der Staatsanwaltschaft freigestellt. Das Krankenhaus, dessen Aktivitäten vom Gesundheitsministerium eingestellt wurden, nahm am 3. November, 27 Tage später, wieder Patienten auf.

Antrag auf Zugriffsbeschränkung

Nachdem sich die Bilder in den sozialen Medien verbreitet hatten, wurden mit Reaktionen gefüllte Posts über das Krankenhaus veröffentlicht. Auf diesen Posten ersuchte die Krankenhausverwaltung um Zugang zum anatolischen Strafgericht des Friedens. In seiner Überprüfung bewertete der Richter, dass die Kommentare im Rahmen der „Meinungsfreiheit“ lägen, und lehnte den Antrag auf Zugangsbeschränkung ab.

Nach den reaktionären Szenen wurden 4 Personen wegen des Vergehens der „Folterung einer Person, die sich nicht körperlich verteidigen kann“ festgenommen. Das Büro des Richters beschloss, die Haft von 4 Personen bei seiner Untersuchung der Haftbedingungen fortzusetzen. (DHA)

T24

Patientenwunsch
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