Dokumentenpflicht für 16 Berufe

Ab dem 1. Januar 2023 können 16 Fachkräfte, die das von der Berufsqualifikationsbehörde (MYK) ausgestellte Berufsqualifikationsdokument nicht erhalten haben, nicht arbeiten.

Friseur, Schönheitsfachmann, Holzmöbelhersteller, Möbelpolsterer, Schuhhersteller, Schneider (Schuh), Sattlereihersteller, Theke, Olivenölproduktionsbetrieb, Malerbetrieb, Kaminölkanalreiniger, Elektroverteilungsnetztester, Elektrowartung von Schienenfahrzeugen u Instandhalter, elektronische Instandhaltung und Reparatur von Schienenfahrzeugen, mechanische Instandhaltung und Reparatur von Schienenfahrzeugen, Schienensysteme, die Wartungs- und Reparaturberufe signalisieren, tritt die Dokumentenregel am 1. Januar 2023 in Kraft.

Wer in diesen Berufen keine VQA-Berufsqualifikationsnachweise hat, kann ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr beschäftigt werden.

Gemäß dem „Berufsbildungsgesetz“ wird die Dokumentenregel nicht für diejenigen angestrebt, die über Meisterzertifikate verfügen, und diejenigen, die Absolventen von Berufs- und Fachschulen sind, die dem Ministerium für nationale Bildung angeschlossen sind, und diejenigen, die Schulen und Teile davon abgeschlossen haben von Hochschulen, die eine berufsbildende und technische Ausbildung erbringen und in den in ihren Diplom- oder Masterurkunden genannten Bereichen, Bereichen und Branchen tätig sind.

Zusammen mit diesen 16 Berufen erhöht sich die Zahl der Berufe in den Klassen „gefährlich“ und „sehr gefährlich“, die einen Berufsqualifikationsnachweis erfordern, auf 204.

T24

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