Rechtsanwaltskammer Istanbul, hinsichtlich des Polizeieinsatzes und der Festnahmen in Taksim anlässlich des „25. „Da die Intervention gegen das ‚Recht, nicht genehmigte Versammlungen und Demonstrationen abzuhalten‘ verstößt, sind auch die Gewalt- und Festnahmeverfahren durch die Polizei rechtswidrig; sie sind inakzeptabel.“machte die Aussage.
Anlässlich des „Internationalen Arbeitstags gegen Gewalt an Frauen“ lud die Damenplattform vom 25. November gestern zum Handeln nach Tünel im Istanbuler Stadtteil Beyoğlu ein. Polizei- und Bereitschaftspolizeiteams nahmen die Cluster, die Tünel erreichen wollten, aus verschiedenen Teilen Istanbuls unter eine Blockade und nahmen sie mit Intervention fest.
Gewalt- und Inhaftierungsverfahren gegen Frauen, die sich anlässlich des 25. November, dem Tag der Gewalt gegen Frauen, auf dem Taksim-Platz versammelt haben, sind rechtswidrig.
Die Istanbuler Anwaltskammer betonte in ihrer Stellungnahme zum Polizeieinsatz das „Grundrecht“. In der Erklärung heißt es:
„Die Frauen, einschließlich unserer Kolleginnen, die sich in Taksim versammelt hatten, um eine Presseerklärung und eine Demonstration in Übereinstimmung mit ihren verfassungsmäßigen Rechten anlässlich des 25 sie wurden an einem solchen Tag Gewalt ausgesetzt.
„Auch Gewalt- und Festnahmeverfahren gegen Frauen durch die Polizei sind rechtswidrig“
Vorsitzender der Rechtsanwaltskammer Istanbul Atty. Filiz Saraç verfolgte den Prozess von Anfang bis Ende, indem sie sich mit dem Generalstaatsanwalt und der Polizei sowie unserem stellvertretenden Leiter Atty traf. Ali Gürbüz, Zentrum für Anwaltsrechte der Rechtsanwaltskammer Istanbul, Atty. Von Vechettin Döldöş und Frauenrechtszentrum, Atty. Birsen Baş Topaloğlu, Atty. Filiz Akyol Akar, Adv. Dilara Ozaydin, Atty. Deniz Senay Yazgan, Atty. Handenur Dayica, Atty. Furkan Dogan, Atty. Zafer Elder, Atty. Yusuf Akşeker, unsere Kollegen wurden als Ergebnis ihrer Bemühungen freigelassen, indem sie zur Polizeibehörde der Provinz Istanbul und zur Polizeibehörde des Bezirks Kağıthane gingen.
Das Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden gegen Frauen, einschließlich unserer Kollegen, am Tag der Gewalt gegen Frauen, der Verfassung (Art. 34), der Kosmischen Erklärung der Menschenrechte (Art. 20), dem Internationalen Abkommen über individuelle und politische Rechte ( Art. 21), Gewalt und Inhaftierungsverfahren durch die Polizei sind ebenfalls rechtswidrig, da sie gegen das „Recht auf Versammlungen und Demonstrationen ohne Erlaubnis“ in den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 11) verstoßen; inakzeptabel.“ (PHÖNIX)
Polizeiblockade von Taksim: Frauen, die ihre Stimme gegen Gewalt erhoben haben, interveniert; Mindestens 200 Frauen wurden festgenommen!
T24