Wertvolle Elemente des „Verfassungsentwurfs“, an dem der 6er-Tisch lange gearbeitet hat und der auf der Sitzung am 28. November im Ankara Bilkent Hotel bekannt gegeben wird, wurden erreicht. Nach den erhaltenen Informationen werden etwa 100 Punkte in der aktuellen Verfassung geändert.
Laut den von Sertaç aus Cumhuriyet mitunterzeichneten Nachrichten gewann die Meinung, dass „nicht berührt werden darf“, in den Studien zum 24. Element, das den Säkularismus reguliert, an Gewicht. Die endgültige Entscheidung über dieses Element wurde jedoch den Führern überlassen.
Fragen der Einschränkung von Freiheiten bei Verfassungsänderungen werden neu geregelt. Dabei werden die Hindernisse für Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit beseitigt.
Die Befugnisse des Präsidenten sind in diesem Entwurf stark eingeschränkt.
Der Entwurf beseitigt die Autorität des Präsidenten bei der Ernennung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs. Die Ernennungsbefugnis erlischt erst durch die Ernennung von Mitgliedern aus der Quote der Union der Türkischen Anwaltskammern.
Die Befugnis zur Ernennung der Mitglieder des Rates der Richter und des Rates der Staatsanwälte wird der Versammlung übertragen.
Auch die in der Versammlung abzuhaltenden Wahlen werden nicht der „Initiative der begrenzten Determinanten“ überlassen. Die Regel der Auswahl aus der Mitte von mehreren Kandidaten wird eingeführt, die Beteiligung wird erhöht.
Außerdem wird der Hochschulrat (YÖK) abgeschafft. Angedacht ist ein Rat, der die Koordination zwischen Universitäten sicherstellen soll, die durch wissenschaftliche, administrative und finanzielle Autonomie ersetzt wurden.
Andererseits werden in der Verfassung Maßnahmen getroffen, um der Koalitionsmacht diesen Trumpf abzunehmen. Demnach steht ein „konstruktives Gründer-Misstrauensvotum“ in der Verfassung. Dementsprechend ist der Prozess der Regierungsbildung einfach, und der Prozess des Umsturzes wird erschwert.
Um eine Misstrauensfrage über die Regierung zu stellen, wird die Regel eingeführt, die Frage zu garantieren, wie die neue Regierung gebildet wird. Diese Methode, die in Ländern wie Spanien, Deutschland und Belgien angewandt wird, wird ebenfalls in den Entwurf aufgenommen.
Bestehender Richter- und Staatsanwaltschaftsrat; Er wird in den Richterrat und den Rat der Staatsanwälte aufgeteilt. Der Justizminister und sein Stellvertreter nehmen nicht am Richterrat teil. Der Minister und sein Stellvertreter nehmen im Rat der Staatsanwälte Platz. Zudem wird die Verteidigungsinstitution der Justiz in der Verfassung gestärkt.
T24