Die Originale der Löschung von Covid-19-Bußgeldern wurden offensichtlich: Bezahlte werden nicht erstattet

Die Präsidentschaft des Ministeriums für Finanzen und Finanzen hat eine Erklärung zur Nichteinziehung von Geldbußen abgegeben, die im Rahmen der während der Covid-19-Pandemie ergriffenen Maßnahmen verhängt wurden. Laut Mitteilung werden vor dem 9. November erhobene Bußgelder nicht erstattet.

Die vom Ministerium für Finanzen und Finanzen erstellten Sammelbescheide sind nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung der Änderungen der Meldegesetze wurden festgelegt.​

Basierend auf den Mitte des 11. März 2020 und 9. November 2022 (ohne dieses Datum) im Rahmen der im Amtsblatt von gestern veröffentlichten „Allgemeinen Mitteilung zur Sammlung“ getroffenen Feststellungen im Rahmen der getroffenen Maßnahmen Aufgrund der Covid-19-Epidemie werden Bußgelder im Rahmen des Allgemeinen Gesundheitsgesetzes und des Ordnungswidrigkeitengesetzes nicht verhängt, Bußgelder werden nicht gemeldet und angezeigte Bußgelder werden nicht eingezogen. Bereits eingezogene Bußgelder werden nicht zurückerstattet.

Im Rahmen der aufgrund der Covid-19-Epidemie ergriffenen Maßnahmen werden die vom 11. März 2020 bis zum 9. November 2022 (außer diesem Datum) verhängten Bußgelder ohne Antrag aufgehoben von den Bürgern, ob sie benachrichtigt werden oder nicht.

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