Entscheidung über Verletzung von Rechten in Bestrafung aufgrund von Social Media Sharing

Das Verfassungsgericht (AYM) entschied, dass die Meinungsfreiheit im Antrag des Beamten verletzt wurde, der wegen des Teilens in sozialen Medien mit einer Disziplinarstrafe belegt wurde.

Laut der Entscheidung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts wurde die Stelle einer Person, die in einer Gemeinde in Antalya arbeitet, von ihrem Social-Media-Konto und mit verschiedenen Thesen von einer Zeitung gemeldet. Daraufhin wurde die Person, deren Disziplinarverfahren von der Institution, für die sie tätig war, eingeleitet wurde, zu einer Verwarnung verurteilt.

Die Person, deren Einspruch vom Disziplinarrat abgelehnt wurde, reichte beim Verwaltungsgericht Klage auf Aufhebung des Urteils ein. Das örtliche Gericht entschied, den Fall einzustellen, aber auf den Einspruch beim regionalen Verwaltungsgericht hin wurde die Entscheidung des lokalen Gerichts aufgehoben und das regionale Verwaltungsgericht entschied, den Fall zurückzuweisen.

Nach Abschluss der Entscheidung reichte der Beschwerdeführer eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein und machte geltend, dass sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden sei.

Der Oberste Gerichtshof, der den Antrag erörterte, entschied, dass die im 26. Element der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit verletzt wurde.

T24

Gerichtsurteil
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