Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Türkei die Rechte der griechisch-orthodoxen Taksiarhis-Kirchenstiftung verletzt hat, indem sie ihr nicht erlaubt hat, ihr Eigentum zu registrieren. Er hat die Türkei mit einer Geldstrafe belegt.
Laut den von BalkanInsight zusammengestellten Nachrichten Cumhuriyet erklärte der EGMR, dass die Weigerung der Türkei, das Eigentum der griechisch-orthodoxen Kirche zu deklarieren, eine Diskriminierung darstelle.
Im Fall der 1899 in Arnavutköy erbauten Kirche verurteilte der EGMR die Türkei zur „Zahlung von 5.000 Euro für Auslagen und Auslagen“ an die Stiftung.
Die griechisch-orthodoxe Kirche Taksiyarhis ist eine der Grundlagen der griechisch-orthodoxen Gemeinde Istanbul und unterliegt türkischem Recht.
T24