Eine Untersuchung der Wettbewerbsbehörde gegen Ferrero

Gegen Ferrero Fındık İthalat İhracat ve Ticaret AŞ wurde von der Wettbewerbsbehörde eine Untersuchung eingeleitet.

Die Wettbewerbsbehörde beschloss, die Feststellungen zu untersuchen, dass der italienische Lebensmittelmonopolist Ferrero und seine Tochtergesellschaften gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs auf dem Haselnussmarkt in den Phasen der Produktion, des Kaufs, der Schlachtung und des Exports verstoßen, und beschloss, eine Untersuchung durchzuführen.

In der Erklärung der Wettbewerbsbehörde hieß es, die Voruntersuchung führe auf das Argument, dass Ferrero International SA und ihre Tochtergesellschaften mit ihren Bewegungen auf allen Ebenen auf dem Haselnussmarkt gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs Nr. 4054 verstoßen hätten Produktion zum Kauf, zur Schlachtung und zum Export, wurde von der Wettbewerbsbehörde abgeschlossen.

Dementsprechend von der Wettbewerbsbehörde, die in ihrer Sitzung vom 03.11.2022 die in der Vorrecherche gewonnenen Informationen, Unterlagen und Feststellungen verhandelt und die Erkenntnisse für wichtig und ausreichend befunden hat; Mit der Nummer 22-50/734-M wurde beschlossen, eine Untersuchung gegen Ferrero Fındık İthalat İhracat ve Ticaret AŞ einzuleiten.

T24

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