Autor Yeni Akit: Trotz der Rechtsprechung sowohl des Kassationsgerichtshofs als auch des Allgemeinen Strafrates, wer argumentiert, dass das Wort „dumm“ keine Beleidigung ist, wenn nicht ein Idiot?

Yeni Akit Kanzler Ali Karahasanoglu, Leiter der Stadtverwaltung von Istanbul Ekrem ImamoğluIn Bezug auf die Klage gegen YSK wegen „Beleidigung von YSK-Mitgliedern“, „Trotz der Rechtsprechung sowohl des Kassationsgerichtshofs als auch des Allgemeinen Strafrates, was spricht dagegen, dass das Wort ‚dumm‘ keine Beleidigung ist, wenn nicht ein Idiot?“machte seinen Kommentar.

In Karahasanoğlus Artikel „ Ich habe nicht vor, jemanden als Idioten zu bezeichnen, aber wenn jemand so verwöhnt ist, Menschen, die öffentliche Aufgaben übernehmen, als „Idioten“ zu bezeichnen, wenn er einen Stadtrat beschimpft mit den Worten: „Lasst eure Skigruppe rein… “ und äußerte eine Beleidigung, die niemand billigen würde. Als er schließlich die Annullierung der Wahlen in Istanbul durch die YSK mit der Begründung kommentierte, dass es Unregelmäßigkeiten gegeben habe, sagte er: „Die Wahl wurde am 31. März annulliert. Wenn er sagte: „Diejenigen, die sind dumm sind dumm“.Er benutzte den Ausdruck ..“

Karahasanoğlu sagte:

„Was heißt es in der Entscheidung: „Im konkreten Fall, wenn die Bilder der CD im Dokument geprüft werden, findet sich kein zufälliges beleidigendes Element im Clip, sondern die Worte „…“ in Form eines Unterlassen, das sind in der Musiksparte und es besteht kein Zweifel, wenn gegen den Ministerpräsidenten der Republik Türkei, RTE., mit „……Idiot!“, „..“, „……“ u „…..“ Zeilen, „…, Idiot, …, …, …, Es sollte akzeptiert werden, dass die Wörter „sowohl für sich als auch im gesamten Modul mit dem Prestige ihrer Bedeutung , erniedrigen den Teilnehmer in der Gesellschaft.“ Es gibt jedoch andere beleidigende Worte.

Seit der Generalrat der Kriminellen vor 13 Jahren das Wort „Idiot“ in einer sehr klaren Form geschrieben und dann gesagt hat „in Bezug auf die Bedeutungen, die sie sowohl einzeln als auch im Modul als Ganzes enthalten“ …

Es gibt kein Zögern mehr, der Gesamtstrafrat sagt schließlich: „…..es wurde von dem Angeklagten geschrieben, es besteht kein Zweifel, und in der auf verschiedenen Internetseiten veröffentlichten Musikrubrik „Sound Maker“ erwähnt. ., … Idiot, … Es ist zwingend hinzunehmen, dass mit den Worten „der Beteiligte, der Amtsträger ist, wegen seiner Pflicht beleidigt wird, und damit der Tatbestand der Amtsträgerbeleidigung, der wurde in 125/3-a des TCY Nr. 5237 geregelt, gebildet. Mit diesem Prestige; Da die Entscheidung, die Sonderkammer zu stürzen, als angemessen erachtet wird“. Lassen Sie jetzt diejenigen antworten, die nicht „dumm“ sind. Trotz dieser Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs und des Allgemeinen Strafausschusses, wer argumentiert, dass das Wort „dumm“ keine Beleidigung ist, aber was ist das, wenn nicht ein Idiot?

Die Entscheidung ist klar, sie wurde vor Jahren getroffen. Zunächst entschied die 4. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts auf dieser Seite. Als auf der entgegengesetzten Richtung bestanden wurde, kam die Angelegenheit vor die Generalversammlung der Strafen.Die Generalversammlung der Strafen sagte: „Dumm ist eine Beleidigung.“

T24

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