Tochter in Rize Fatma Nuru (4), der in Untersuchungshaft angeklagt war, ihn aus dem Fenster ihrer Wohnung im 6. Stock geworfen zu haben. Emine-Pool“ (36) wurde wegen „vorsätzlicher Tötung“ zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich am 12. November 2019 auf dem Camiönü Mahallesi Menderes Boulevard. Fatma Işık, Tochter des Ehepaars Emine-Medet Pool, die im obersten Stockwerk einer 6-stöckigen Wohnung lebt, fiel aus dem Fenster. Fatma Işık Pool, die von Gesundheitsgruppen in das Rize State Hospital gebracht wurde, konnte nicht gerettet werden. Die Momente des Sturzes von Fatma Ziya wurden in der Überwachungskamera des Arbeitsplatzes in der Nähe des Gebäudes reflektiert. Bei den Ermittlungen zu dem Vorfall wurde festgestellt, dass Fatma Ziyas älterer Bruder Harun, der 4 Jahre alt war, ebenfalls aus dem Fenster fiel und 2015 starb, und ihre Mutter Emine Havuz in psychiatrischer Behandlung war. Emine Pool, die in Gewahrsam genommen wurde, wurde im Gerichtsgebäude festgenommen, wohin sie verlegt wurde.
Gegen Emine Havuz wurde eine Klage wegen „vorsätzlicher Tötung eines Nachkommen, eines Kindes oder einer Person, die sich körperlich oder geistig nicht wehren kann“ eingereicht und eine lebenslange Haftstrafe gefordert.
Emine Pool, deren Bericht auf der Seite der „vollen strafrechtlichen Verantwortung“ vom 4. Spezialisierungsausschuss der Istanbul Named Medical Institution erstellt wurde, erschien vor dem Richter bei der 13. Anhörung des Falls, in dem sie vor dem Rize Heavy Penal Court verhandelt wurde . Pool, die im geschlossenen Frauengefängnis von Diyarbakır inhaftiert war, nahm über das Sound and Landscape Information System (SEGBİS) an der Anhörung teil. Pool, der behauptete, er habe seine Tochter nicht in den Prozess geworfen, bat um ihre Freilassung. Sein Anwalt Yunus Çoruh forderte, das Urteil gegen Pool als „fahrlässige Tötung“ zu werten.
Der Gerichtsausschuss verurteilte Emine Pool vor dem Irrtum der „vorsätzlichen Tötung eines Nachkommen, eines Kindes oder einer körperlich oder seelisch nicht wehrfähigen Person“ zu einer verschärften lebenslangen Freiheitsstrafe und anschließend zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Anwendung einer Minderung „gutes Benehmen“. (DHA)
T24