TTB: Es ist nicht fehlerfrei, dass im vorbereiteten Fall ein Sachwalter beantragt wird

Die Türkische Ärztekammer (TTB) teilte mit, dass es im TTB-Gesetz keinen solchen Antrag als Treuhänder gebe und dass es in der von der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara vorbereiteten Klage keine Forderung von dieser Seite gebe.

In Bezug auf die von der Türkischen Ärztekammer (TTB) eingereichte Klage der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara mit der Absicht, den TTB-Zentralrat aus der Mission zu entfernen: „Im Gesetz der Türkischen Ärztekammer gibt es keinen Treuhänder oder eine ähnliche Praxis. Darüber hinaus ist klar, dass in dem Fall, der von der ermittelnden Staatsanwaltschaft vorbereitet wird, kein Bedarf in dieser Richtung besteht und dass aufgrund der Gesetzesentscheidung keine Möglichkeit eines solchen Antrags besteht.

In der Erklärung von TTB waren die folgenden Worte enthalten:

„Von der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara; Der Vorsitzende der türkischen Ärztekammer, Prof. DR. Gegen Şebnem Korur Fincancı wurde eine Untersuchung eingeleitet, und es wurde beschlossen, sie entgegen der Verfassung und den Regeln des Völkerrechts in Gewahrsam zu nehmen, anstatt vorgeladen zu werden. Mit dem Haftverfahren hat am selben Tag der Zentralrat der Türkischen Ärztekammer, auch Prof. DR. Medien berichteten, dass Şebnem Korur Fincancı von der Staatsanwaltschaft verklagt wurde und die Beendigung ihrer Präsidentschaft forderte. Die Klage wurde uns am Montag, den 31. Oktober 2022, offiziell zugestellt. Dieser Fall ist Anhang-2 des türkischen Ärztekammergesetzes Nr. 6023. Es basiert auf dem Argument des „Handelns außerhalb des Zwecks“, der im Element festgelegt ist. Klarere Erläuterungen werden auch nach eingehender Prüfung des angemeldeten Falls und seiner Anhänge möglich sein.

„Eine solche Praxis als Treuhänder gibt es im türkischen Ärztekammergesetz nicht“

In der Regelung des Artikels wurde festgelegt, wie das Verfahren ablaufen würde, wenn die Mission eines zufällig gewählten Rates beendet würde, und es wurde geregelt, dass anstelle des entlassenen Rates ein neuer Rat von den derzeitigen Mitgliedern/Delegierten gewählt wird. Es ist ersichtlich, dass sogar die Verbote, die durch die Änderung des türkischen Ärztekammergesetzes von 1983 und die nachfolgenden Änderungen von 1997 eingeführt wurden, einen Inhalt haben, der den Willen der Mitglieder und Delegierten der Institution respektiert. Aus diesem Grund gibt es im türkischen Ärztekammergesetz keinen solchen Antrag als Treuhänder. Darüber hinaus ist klar, dass es in der von der Ermittlung führenden Staatsanwaltschaft vorbereiteten Klage keine Forderung in dieser Richtung gibt und es aufgrund der Gesetzesentscheidung nicht möglich ist, eine solche Forderung durchzuführen.

T24

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