In Übereinstimmung mit der neuen Regelung des Industriezonengesetzes kann der Präsident die Einrichtung von Industriezonen oder die Hinzufügung von Gebieten zu solchen Zonen zulassen.
Gemäß dem in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Gesetz zur Änderung des Gewerbegebietsgesetzes kann das Ministerium für Industrie und Technologie einen zusätzlichen Standortvorschlag zu den bestehenden Gewerbegebieten machen, indem es eine Standortauswahl auf der Grundlage des Antrags trifft gemacht sein.
Bevor diese Bereiche dem Präsidium vorgelegt werden, wird eine Verwaltungsgesellschaft gegründet.
Die der Zone hinzuzufügenden Gebiete werden vom Ministerium für Industrie und Technologie festgelegt und die neuen Grenzen werden im Amtsblatt veröffentlicht, sofern sie nicht größer als das ausgewiesene Industriegebiet sind.
Die Ländereien in den als Industriezonen deklarierten Gebieten werden vom Ministerium für Industrie und Technologie enteignet und unter dem Namen des Finanzministeriums registriert.
Der Investor hat seine Investition spätestens innerhalb von fünf Jahren im Rahmen der ab Erteilung des Dienstbarkeits- bzw. Nutzungsrechts festgelegten Fristen und Vorlagen abzuschließen.
Der nach der Bewertung angegebene Zeitraum kann um ein Jahr verlängert werden.
Zusätzliche Anreize für Investitionen in Industriezonen können vom Präsidenten festgelegt werden.
T24