Das Verfassungsgericht gab der Partei weitere 30 Tage für die Verteidigung der zusätzlichen Beweise, die bei der Schließung der Demokratischen Partei der Völker (HDP) vorgelegt wurden.
Der Oberste Gerichtshof erörterte und entschied über den Antrag der HDP auf eine zusätzliche Frist zur Vorbereitung einer Verteidigung in Bezug auf die zusätzlichen Beweise, die von der Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Berufungsgerichts zum Falldokument vorgelegt wurden.
Das Verfassungsgericht gab dem Antrag der HDP statt und entschied, der Partei 30 Tage Zeit zur Verteidigung zu geben. (AA)
T24