Eine Untersuchung der Wettbewerbsbehörde gegen den schnelllebigen Konsumgüterhersteller Panek

Die Wettbewerbsbehörde leitete eine Untersuchung zu den Thesen zu wettbewerbswidrigen Maßnahmen gegen das Unternehmen „Panek“ ein, das im Bereich der schnelllebigen Konsumgüter tätig ist.

In der Sitzung vom 6. Oktober diskutierte der Wettbewerbsausschuss die Argumente gegen das Unternehmen, das im Segment der schnelllebigen Konsumgüter wie Milch, Frühstück und Kaltgetränke tätig ist, indem es den Verkaufspreis seiner Werke festlegte und sich wehrte -Wettbewerbsaktivitäten. Die Delegation fand die in der Vorrecherche gewonnenen Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse ausreichend. Es wurde beschlossen, eine Untersuchung einzuleiten, um festzustellen, ob das Unternehmen gegen das vierte Element des Gesetzes Nr. 4054 zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen hat. (DHA)

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