3 Anfragen von Tourismusfachleuten zur Beherbergungssteuer; „Kaufen Sie von Touristen, nicht vom Umsatz“

Vertreter der Tourismusabteilung stellten 3 Anträge auf Beherbergungssteuer, die voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Die Ressortvertreter empfehlen, das Gesetz um 1 Jahr zu verschieben und 2024 in Kraft zu setzen, und wollen, dass der Steuersatz 1 Prozent statt 2 Prozent beträgt und die Steuer von den Touristen abgezogen wird.

Die Beherbergungssteuer tritt am 1. Januar 2023 in Kraft, sofern 2021 keine neue Entscheidung gemäß Gesetz Nr. 7338 getroffen wird.

Nach den Nachrichten von Salim Uzun aus Hürriyet; 3 kritische Forderungen von Tourismusfachleuten an den Artikel treten in den Vordergrund.

eines- Laut dem Entwurf des Kommuniqués; Der Satz der Beherbergungssteuer liegt bei 2 Prozent, Tourismusfachleute wollen diesen Satz auf 1 Prozent begrenzen.

2-Den ermittelten Steuersatz erhält der Tourist, nicht der Geschäftsumsatz, wie in den Beispielen der Welt.

3-Das Gesetz wird um 1 Jahr verschoben und tritt 2024 in Kraft, sodass eine Aussage über diesen Preis in den 2024 abzuschließenden Verträgen enthalten sein wird.

Tourismusfachleute diskutieren auch über die Situation einheimischer Touristen. Derzeit ist unklar, ob die Beherbergungssteuer von inländischen Touristen erhoben wird. Einige Länder, wie Deutschland, erheben jedoch auch Beherbergungssteuer von inländischen Touristen. Unter Tourismusfachleuten gibt es auch Meinungsverschiedenheiten darüber, wie die Türkei in dieser Angelegenheit vorgehen soll. Während einige Unternehmen möchten, dass inländische Touristen in das Gesetz aufgenommen werden, sind andere der Meinung, dass die Entscheidung über inländische Touristen über einen längeren Zeitraum verteilt werden sollte.

T24

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