Versammlungen und Demonstrationen in Bitlis wurden für 15 Tage verboten; Es wird eine „Erlaubnis“ eingeholt, um eine Wunschlaterne und einen Ballon zu fliegen

Das Büro des Gouverneurs von Bitlis gab bekannt, dass Versammlungen, Pressemitteilungen und Demonstrationsmärsche 15 Tage lang erlaubt seien. Dazu gehörten laut Aussage des Landeshauptmanns die Wunschlaterne, Ballonfahrt, Theater und Konzerte sowie Schauspaziergänge.

Aktionen und Veranstaltungen in Bitlis wie Treffen, Showparade und Pressemitteilung wurden bis zum 3. November auf „Genehmigung“ gestellt.

In der Erklärung des Gouverneursbüros wurde festgestellt, dass einige Maßnahmen ergriffen wurden mit dem Ziel, „die grundlegenden Merkmale der Republik, die unteilbare Integrität des Staates und der Nation, die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die Verbrechensverhütung, den Schutz“ zu erreichen der Rechte und Freiheiten anderer und der allgemeinen Gesundheit sowie Verhinderung möglicher Provokationen und gesellschaftlicher Ereignisse“.

Wunschlaterne und Luftballon genehmigungspflichtig

In der Erklärung heißt es, dass alle Arten von Aktionen und Aktivitäten, die gemäß den einschlägigen Entscheidungen des Gesetzes über Versammlungen und Schaumärsche und des Gesetzes über die Landesverwaltung zu organisieren sind, zulässig sind, und die folgenden Erklärungen wurden aufgenommen: An öffentlichen Orten wie Straßen, Straßen , Straßen und Parks, Kundgebungen, Versammlungen auf offenem Gelände, Schaumärsche, Sit-Ins und Protestbewegungen, Proteste und Versammlungen, Versammlungen in Form von öffentlichen Plattformen, alle Arten von Aktivitäten, die mit Ton- und Rundfunkmitteln durchgeführt werden können, Hungerstreik, Zeltaufbau, Pressemitteilungen, Standeröffnung, Unterschriftensammlung, Wunschlaterne, Luftballon, Drohne, Motorschirmfliegen, Gedenkfeiern, Konzerte, Festivals, Theater, Sketche, Cinevision, Pantomime, Fackelbeleuchtung, Flyer, Erklärungen, Broschüren, ausgenommen öffentliche Einrichtungen u Organisationen Ort, Datum, Anfangs- und Endzeiten, Programminformationen und Informationen zu den Aktivitäten wie Verteilung, Aufhängen von Plakaten, Aktivitäten und Aktivitäten, mindestens 48 Stunden vor der Durchführung der Veranstaltung. Es wurde beschlossen, dass dies der Genehmigung des Leiters der Zivilverwaltung unterliegt, mit der Regel, dass die von der Verwaltung angeforderten Dokumente übermittelt werden.

 

T24

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