Gouverneursbüro teilte mit: In Elazig wurde ein Aktionsverbot für 7 Tage verhängt

In Elazig sind Bewegungen wie Versammlungen, Schaumärsche und Presseerklärungen ab heute für 7 Tage verboten.

In der Erklärung des Gouverneurs von Elazig hieß es, dass die Aktionen in der ganzen Stadt ab heute für 7 Tage verboten seien. Die Aussage lautete:

„Infolge der erfolgreichen Operationen unserer Sicherheitskräfte gegen die bewaffnete Struktur der Terrororganisation im In- und Ausland wurde die ländliche Struktur der Organisation erheblich gestört und ihre bewaffneten Aktivitäten wurden minimiert. Mit den provokativen Posts In den Medien und Websites, die die Terrororganisation PKK/KCK unterstützen, heißt es: „Unser Land bekämpft den Terrorismus jenseits der Grenzen.“ Es wurde festgestellt, dass es darauf abzielt, die öffentliche Ordnung zu stören, indem Einladungen mit dem Ziel ausgesprochen werden, eine diskriminierende und irreführende Öffentlichkeit zu schaffen Meinung gegen die Operationen, die sie im Rahmen des Kampfes durchführt.

In diesem Zusammenhang, am Ende unserer Stadt, Frieden und Sicherheit, persönliche Immunität, Sicherheit im Zusammenhang mit dem Sufismus, Sicherheit des öffentlichen Wohls, Verhinderung von provokativen Handlungen, die unserer nationalen Einheit und Solidarität schaden, Schutz des öffentlichen Systems der nationalen Sicherheit, öffentliche Sicherheit, die grundlegenden Merkmale der Republik und die unteilbare Einheit des Staates mit seinem Prinzip und seiner Nation, um die Folgen zu verhindern, um das Eintreten trauriger Ereignisse zu verhindern; Mit Ausnahme derjenigen, die von den Zivilbehörden als angemessen erachtet werden, Kundgebungen, Versammlungen auf offenem Gelände, Versammlungen und Schaumärsche aller Art, Pressemitteilungen, Zeltaufbau, Eröffnung von Ständen, Sitzstreiks, Unterschriftenaktionen, Gedenkfeiern, Aufhängen von Bannern/Postern, Verteilung von Flugblättern usw. Aktivitäten in den offenen Gebieten in unserer gesamten Provinz, einschließlich des Provinzzentrums, der Bezirke und der Verantwortungsbereiche der Gendarmerie in einer Form, die das gesamte geografische Gebiet abdeckt, 11/A- und 11/C-Ausgaben des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 und 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Schaumärsche Nr. Gemäß den ‚ten Elementen ist es für 7 Tage vom 00.01 am 20.10.2022 bis 23.59 am 26.10.2022 verboten. Es wird der Öffentlichkeit respektvoll bekannt gegeben.“(DHA)

T24

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