Leiterin für religiöse Angelegenheiten Ali Erbas Die „Beförderungs“-Zahlung, die wegen des Beharrens auf „zinslose Finanzierung“ eine Diskussion zwischen der Verwaltung und den Arbeitern auslöste, wurde nach den schweren Auswirkungen aktualisiert. Der Arbeiter sagte jedoch: „Der Staat gibt Ihren Mercedes, weil die Menge gering ist. Ich konnte nicht einmal Schuhe für mein Kind kaufen. Es wurde in Erfahrung gebracht, dass er die Reaktion „Lasst mir mein Recht verbieten“ zeigte.
Nach der Anweisung von Erbaş, im Gehaltszahlungsprotokoll der Institution im Jahr 2019 „zinslose Finanzinstitute zu bevorzugen“, wurde am 21. März eine Gehaltszahlungsausschreibung nur unter Beteiligung von Tochterbanken durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass dem Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang insgesamt 2.880 Lire Beförderung gezahlt werden. Die Ausschreibung, die der Justiz vorgelegt wurde, wurde jedoch annulliert. Es wurden neue Ausschreibungen durchgeführt und der Aktionspreis auf 16.000 Lira erhöht. Auf Anweisung von Erbaş wurde die Angelegenheit vor den Staatsrat gebracht und die Gerichtsentscheidung aufgehoben. Diyanet erklärte daraufhin, dass das erste Angebot gültig sei und das im Rahmen der nach dem Gerichtsurteil getroffenen Vereinbarungen gezahlte Geld zurückerstattet werden solle. In diesem Zusammenhang wurden die in einigen Provinzen und Landkreisen ausgezahlten Förderungen samt Zinsen zurückgefordert.
Angekündigt als „Gehaltsbonuszahlungen“, nicht als „Beförderung“
Während die Gespräche weitergingen, wurde als Ergebnis der Verhandlungen von Diyanet mit den Tochterbanken, die die erste Ausschreibung gewonnen hatten, eine Erhöhung um 2.880 Lira vorgenommen. Die Promotion einer Bank stieg auf 6.000 Lire und eine andere auf 6.000 Lire. Es wurde erklärt, dass die Differenz in der Mitte auf die Konten des Mitarbeiters übertragen wird. Bemerkenswert war, dass Diyanet, das eine Fatwa „nahe Haram“ für die Beförderung herausgab, die Ausgabe den Unternehmenseinheiten unter dem Titel „Gehaltsgeschenkzahlungen“ ankündigte und im Inhalt den Begriff „Geschenkzahlung“ anstelle von Beförderung verwendete der Artikel.
„Ich wollte mit dem Geld die Schulbedürfnisse meiner Kinder decken, ich konnte keine Schuhe kaufen“
Laut den Nachrichten in Cumhuriyet wurde bekannt, dass der Arbeiter aufgrund des Problems, das etwa sieben Monate andauerte, auf die Verwaltung und insbesondere auf Erbaş reagierte. Der Angestellte sagte: „Ich habe etwas von Ali Erbaş. Der Staat gibt Ihren Mercedes, zahlt alle Rechnungen Ihres Hauses. Sie brauchen es vielleicht nicht, aber ich schon“, „Ich wollte die Schulbedürfnisse meiner Kinder mit dem Geld aus der Zukunft decken. Ich habe keine Schuhe bekommen. Mein Kind war sehr verärgert, weil ich es nicht bekommen konnte. Lasst mir mein Recht verbieten“, „Ich bekomme einen Arbeiterlohn. Mein Haus ist vermietet. Ich wollte meine angehäuften Kreditkartenschulden bezahlen“, „Zum ersten Mal gab es in Diyanet keine Eid-Feier zwischen dem Arbeiter und dem Opfer. Wir wollten es ihm ins Gesicht sagen, aber er kam nicht“ und „Nicht aktualisiert, wie wir gehofft hatten. Niemand ist zufrieden. Im Vergleich zu anderen öffentlichen Einrichtungen haben wir mehr als 20.000 Verluste.“
Laut Gesetz ist es Beamten verboten, Geschenke anzunehmen!
Die Definition von „Geschenk“ der Diyanet für die Beförderung löste eine Kontroverse unter den Arbeitern aus. Laut Gesetz ist es Beamten verboten, Erfrischungen zu erhalten. Aus diesem Grund kam bei dem Mitarbeiter ein Fragezeichen auf, ob die Auszahlung der Förderung unter dem Namen „Geschenk“ eine rechtliche Konsequenz hätte.
T24