17.500 Strafregister wurden mit E-Government-Anwendung gelöscht

Justizminister Bekir BozdagIm Rahmen des am 18. August gestarteten Antrags auf Entgegennahme der Anträge auf Berichtigung und Löschung von Namensregistrierungen aus dem E-Government wurden 159.000 Anträge gestellt und 17.000 500 namentlich genannte Register- und Archivunterlagen gelöscht, nachdem festgestellt wurde, dass dies der Fall ist sie bildeten die rechtlichen Voraussetzungen.

Laut den Informationen, die der AA-Korrespondent erhalten hat, hat der Justizminister Bozdag am 18. August die neue E-Government-Anwendung für die von der Generaldirektion für Namensregister und Statistik gestellten Anträge auf Berichtigung und Löschung von Namensregistereinträgen gestartet.

In den ersten 24 Stunden der Antragstellung gingen 4.000 104 Anträge von e-Devlet auf Löschung und Berichtigung des Registrierungseintrags ein. Bis heute wurden insgesamt 159.000 60 Anträge gestellt, von denen 131.000 entschieden wurden.

17.500 Straf- und Archivakten, die als gesetzliche Voraussetzungen festgestellt wurden, wurden ohne erneuten Antrag und Vorlage von Dokumenten gelöscht. Außerdem wurde eine Berichtigung im Registereintrag von tausend Personen vorgenommen.

Dank der neuen Anwendung wurden Anträge in kurzer Zeit elektronisch gestellt, sodass die Verpflichtung der Bürger, aus verschiedenen Provinzen nach Ankara zu kommen, um einen Antrag zu stellen, beseitigt wurde.

– Wie werden die Prozesse durchgeführt?

Anträge, die über E-Government gestellt werden, werden vom Justizministerium, Generaldirektion für namentliche Register und Statistik, an die für die Kammer zuständigen Richter weitergeleitet, die die Anträge über das neu in Betrieb genommene namentliche Register-Informationssystem prüfen.

Nach der ersten Prüfung durch die Preisrichter werden die Bewerbungen im Gremium besprochen und entschieden.

T24

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